Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2023-02-16
Produktidentifikator
ATONIK
Stoffname
ATONIK
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel. Wachstumsregler. Professioneller Einsatz Verwendung nicht empfohlen Es wird empfohlen, nur für die vorgeschlagene Verwendung zu
NOTRUFNUMMERN:
Einzelheiten zur Bereitstellung von Erster Hilfe können auch konsultiert werden: Vergiftungs-Informations- Zentrale Freiburg, Breisacher Str. 86b, 79110 Freiburg im Breisgau
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Asahi Chemical Europe s.r.o
E-Mail-Addresse
ondrej.dvorak@asahichem.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Fällt
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wird gemäß Verordnung Nr.1272/2008/EG nicht als gefährlich eingestuft.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
nicht eingestuft Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Die schwerwiegendsten nachteiligen physikalisch-chemischen, gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen des Stoffes Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Gefahrenpiktogramme
Fällt weg
Signalwort
Fällt weg Bestandteile der Mischung auf dem Fällt weg Etikett anzugeben
Gefahrenhinweise
Fällt weg
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Zusätzliche Informationen auf dem EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Etikett Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässer reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält zum Erstelldatum des Sicherheitsdatenblattes keine: Substanzen, die als endokrine Disruptoren identifizierten wurden; Substanzen, die die PBT und vPvB Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung erfüllen; Substanzen, die in die Kandidatenliste für Anhang XIV der REACH- Verordnung (d. i. in der SVHC-Liste) aufgenommen wurden.