SPIROXAMINE(500)EC

Arysta LifeScience Benelux Srl

Überarbeitet am : 2023-07-20

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GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

118134-30-8

Name der Chemikalie

Spiroxamin (ISO); 8-tert-Butyl-1,4-dioxaspiro[4,5]dec-2-ylmethylethylpropylamin (2017/776)

Konzentration

25 - 50

EC/CAS

202-859-9/100-51-6

Name der Chemikalie

Benzyl Alcohol

Konzentration

25 - 50

Allgemeine Information

Version

6.0

Überarbeitet am

2023-07-20

Produktidentifikator

SPIROXAMINE(500)EC

Produktidentifikator

SPIROXAMINE(500)EC

A. Handelsname:

SPIROX

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Pflanzenschutzmittel Gebrauch

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

NOTRUFNUMMERN:

+44 1865 407333, +44(0)1235 239670, +43 1 406 43 43

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 M009 M010 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Arysta LifeScience Benelux Srl

E-Mail-Addresse

EUR-SDS.info@upl-ltd.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H302+H332, H315, H317, H318, H332, H361d, H373, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 - Kann die Organe schädigen (Augen) bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P314 - Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P321 - Besondere Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 - Mund ausspülen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Weitere Informationen

Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Wird die Aufwandmenge im Geltungsbereich des Regelabstandes um 50% oder mehr reduziert, kann der vorgeschriebene Mindestabstand der nächsthöheren Abdriftminderungsklasse Anwendung finden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25% reduziert werden, wenn das Gewässer zum Zeitpunkt der Anwendung über die gesamte Breite deutlich als fließend erkennbar ist. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Abdriftminderungsklasse) kann um 25% reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer in Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung, insbesondere durch Regen oder Bewässerung gegeben ist. SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe 4 - Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.

Andere Gefahren

Diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Spiroxamine (118134-30-8) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Akute Toxizität (inhalativ: Staub, Nebel), Kategorie 4 H332 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 H361d Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), H373 Kategorie 2 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Volltext der H- und EUH-Erklärungen: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

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