Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-07-31
Produktidentifikator
Schwefelsäure
CAS-Nr.
7664-93-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Grundstoff mit nicht speziell definierter Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
Tox Info Suisse Tel. 145, Auskunft Tel +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Art-Restore.ch c/o Swiss Trade Vision Graf
E-Mail-Addresse
info@art-restore.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. C Ätzend
Sicherheitshinweise
P301+P330+P331 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. P310 Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P308 Bei Exposition oder falls betroffen: P303+P361+P353 Bei Kontakt mit der Haut: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofortausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Gefahrenbestimmende Schwefelsäure Komponente zur Etikettierung: Einstufung und Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG/ oder 1999/45/EG Kennbuchstabe und
R-Sätze
R35 Verursacht schwere Verätzungen.
S-Sätze
S30 Niemals Wasser hinzugießen. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und den Arzt konsultieren. S02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). S01 Unter Verschluss aufbewahren. S39 Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.