Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
274-778-7/70693-62-8
Name der Chemikalie
Pentapotassium bis(peroxymonosulphate) bis(sulphate)
Konzentration
25-100% 00-2
EC/CAS
233-139-2/10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
2.5-5.5% 5,5% 00-1
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2017-10-18
Produktidentifikator
MANUFACTURAS GRE
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Andere Verwendungen als empfohlen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Aritz Bidea, 57
E-Mail-Addresse
fds@inquide.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H302, H314, H317, H318, H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung des Gemischs Gemäß (EU)-Verordnung Nr. 1272/2008 Acute Tox. 4 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken Eye Dam. 1 Verursacht schwere Augenschäden Resp. Sens. 1 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen Skin Corr. 1B Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Skin Sens. 1 Kann allergische Hautreaktionen verursachen Ox. Sol. 3 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel
2.2. Kennzeichnungselemente
. Etikettierung entsprechend der (EU-)Verordnung Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P309+P310+P101 BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen. Beinhaltet: Dikaliumperoxodisulfat Bis(Peroxymonosulfat)bis(Sulfat) Pentakaliumtriphosphat
2.3 Sonstige Gefahren
Bei normalen Nutzungsbedingungen und in seiner Originalform hat das Produkt keinerlei andere negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß (EU)-Verordnung Nr. 1272/2008: Acute Tox. 4 : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Eye Dam. 1 : Verursacht schwere Augenschäden. Resp. Sens. 1 : Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Skin Corr. 1B : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Skin Sens. 1 : Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Ox. Sol. 3 : Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. 2.2 Kennzeichnungselemente. . Etikettierung entsprechend der (EU-)Verordnung Nr. 1272/2008: Piktogramme: Signalwort: Gefahr H-Sätze: H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. P-Sätze: P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P309+P310+P101 BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen. Beinhaltet: Dikaliumperoxodisulfat Bis(Peroxymonosulfat)bis(Sulfat) Pentakaliumtriphosphat 2.3 Sonstige Gefahren. Bei normalen Nutzungsbedingungen und in seiner Originalform hat das Produkt keinerlei andere negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN. 3.1 Stoffe. Nicht Anwendbar. 3.2 Gemische. Substanzen, die gemäß dem Reglement (CE) Nr. 1272/2008 eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen, haben betreffend der Gemeinschaft am Arbeitsplatz ein Limit zugwiesen, und sind als PBT oder vPvB klassifiziert oder in der Liste der Anwärter enthalten: (*)Einstufung - Verordnung 1272/2008 Identifizierungen Name Konzentration Spezifische Einstufung Konzentrations grenzwerte Acute Tox. 4, CAS-Nr.: 70693-62-8 H302 - Aquatic EG-Nr.: 274-778-7 Chronic 3, Bis(Peroxymonosulfat)bis(Sulfat) Registrierungsnumme 25 - 100 % H412 - Eye - Pentakaliumtriphosphat r: 01-2119485567- Dam. 1, H318 - 22-XXXX Skin Corr. 1B, H314 Index-Nr.: 005-007- 00-2 CAS-Nr.: 10043-35-3 Repr. 1B, EG-Nr.: 233-139-2 [1] Borsäure 2.5 - 5.5 % H360FD: C ≥ H360FD Registrierungsnumme 5,5 % r: 01-2119486683- 25-XXXX Acute Tox. 4 *, H302 - Eye Index-Nr.: 016-061- Irrit. 2, H319 - 00-1 Ox. Sol. 3, CAS-Nr.: 7727-21-1 H272 - Resp. EG-Nr.: 231-781-8 [1] Dikaliumperoxodisulfat 1 - 10 % Sens. 1, H334 - - Registrierungsnumme Skin Irrit. 2, r: 01-2119495676- H315 - Skin 19-XXXX Sens. 1, H317 - STOT SE 3, H335 CAS-Nr.: 7760-50-1 Tetra (kohlen (2 -)) Magnesium Eye Irrit. 2, 1 - 10 % EG-Nr.: 231-851-8 - Dihydroxyverbindungen Pentan H319 (*) Der vollständige Text der H-Sätze wird im Abschnitt 16 dieses Sicherheitsblatts angeführt. * Siehe Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Abschnitt 1.2. [1] Substanz für die ein gemeinsames Expositionslimit am Arbeitsplatz gilt (siehe Punkt 8.1). ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßSSNAHMEN. 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Im Zweifelsfall oder bei Symptomen von Unwohlsein ärztliche Hilfe rufen. Niemals bewusstlosen Personen Stoffe oder Flüssigkeiten irgendwelcher Art einflößen. Einatmung. Verletzte Personen sind an die frische Luft zu bringen, warm und in Ruhestellung zu halten. Bei unregelmäßiger Atmung bzw. Ausfall derselben Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen. Kontakt mit den Augen. Augen mit reichlich sauberem und frischem Wasser während mindestens 10 Minuten spülen, dabei die Lider nach oben ziehen und bei erster Gelegenheit ärztliche Hilfe suchen. Vermeiden Sie, dass die Person sich das betroffene Auge reibt. Kontakt mit der Haut. Kontaminierte Kleidungsstücke ausziehen. Haut kräftig und gründlich mit Wasser und Seife bzw. einem geeigneten Hautreiniger waschen. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN Lösungsmittel oder Verdünner einsetzen. Das Ersthelferpersonal sollte über ausreichende persönliche Schutzausrüstung verfügen (siehe Sektion 8). Einnahme. Bei ungewollter Einnahme umgehend ärztliche Hilfe suchen. Verletzten in Ruhestellung halten. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN Brechen hervorrufen. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen. Ätzendes Produkt, der Kontakt mit Augen oder Haut kann Verbrennungen hervorrufen, die Einnahme oder das Einatmen können innere Verletzungen verursachen, in diesem Fall ist sofortige ärztliche Hilfe vonnöten. Gesundheitsschädigendes Produkt, eine längere Exposition durch Einatmen kann betäubende Wirkungen hervorrufen und sofortige ärztliche Hilfe erforderlich machen. Der Kontakt mit den Augen kann zu irreversiblen Verletzungen führen. Es können allergische Reaktionen, sowie Dermatitis, Rötung oder Schwellung der Haut auftreten. Es kann zu einer allergischen Reaktion der Atemwege kommen. Dauerhafte Exposition kann Asthma verursachen. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. Im Zweifelsfall oder bei Symptomen von Unwohlsein ärztliche Hilfe rufen. Niemals bewusstlosen Personen Stoffe oder Flüssigkeiten irgendwelcher Art einflößen. Kein Erbrechen auslösen. Sollte die Person erbrechen, die Atemwege freimachen. ABSCHNITT 5: MAßSSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG. 5.1 Löschmittel. Geeignete Löschmittel: Löschpulver bzw. CO2. Bei schwereren Bränden auch alkoholbeständiger Schaum und Sprühwasser. Ungeeignete Löschmittel: Zum Löschen keinen direkten Wasserstrahl einsetzen. Im Beisein elektrischer Spannung darf weder Wasser noch Schaum als Löschmittel verwendet werden. 5.2 Besondere vom Gemisch ausgehende Gefahren. Besondere Risiken. Das Feuer kann dichten schwarzen Rauch verursachen. Infolge der thermischen Zersetzung können gefährliche Substanzen freigesetzt werden: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid. Die Exposition der Verbrennungs- bzw. Zersetzungsprodukte ist schädlich für die Gesundheit. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung. Tanks, Vorratsbehälter oder sonstige im direkten Umfeld der Wärmequelle oder des Feuers befindliche Behälter mit Wasser kühlen. Dabei die Windrichtung berücksichtigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die eingesetzten Löschmittel nicht ins Grundwasser oder in die Wasserwege abfließen können. Feuerschutz-Ausrüstung. Je nach den Ausmaßen des Feuers kann es erforderlich sein, Wärmeschutzanzüge, geeignete Atemgeräte, Handschuhe, Schutzbrille bzw. Gesichtsmaske und Stiefel zu tragen. ABSCHNITT 6: MAßSSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG. 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. Für die Kontrolle der Exposition und den Personenschutz siehe den Abschnitt 8. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen. Kontaminierung von Abflüssen, Oberflächen- oder unterirdischen Gewässern und des Bodens sind zu vermeiden. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Der kontaminierte Bereich ist umgehend mit einem geeigneten Dekontaminierungsmittel zu reinigen. Das Dekontaminierungsmittel wird den Abfällen zugegeben und im unverschlossenen Container während mehrerer Tage so lange wirken gelassen, bis keine Reaktionen mehr erfolgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte. Aussetzungskontrolle und persönliche Schutzmaßnahmen siehe Inschrift 8. Für die Entsorgung von Reststoffen sind die Empfehlungen der Inschrift 13 zu befolgen. ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG. 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung. Für den persönlichen Schutz siehe die Rubrik 8. Zum Entleeren der Behältnisse in keinem Fall Druck verwenden. Die Behälter sind keine Druckbehälter. In den Bereichen, in denen das Produkt eingesetzt wird, darf nicht geraucht, gegessen oder getrunken werden. Den einschlägigen Bestimmungen über die Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz ist Folge zu leisten. Das Produkt ist immer Originalbehälter aufzubewahren. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten. Lagerung gemäß einschlägigen Bestimmungen vor Ort. Die auf dem Etikett gegebenen Hinweise sind unbedingt zu beachten. Die Behälter können in Temperaturbereichen von 5 bis 35 ºC in trockenen und gut belüfteten Räumlichkeiten in ausreichender Entfernung von Wärmequellen und der direkten Sonnenbestrahlung gelagert werden. Ebenfalls ist eine ausreichende Entfernung von allen Zündpunkten, Treibgas und stark sauren oder alkalischen Materialien sicher zu stellen. Nicht rauchen. Der Zugang von unbefugten Personen zum Lagerbereich ist zu verbieten. Geöffnete Behältnisse sind wieder sorgfältig zu verschließen und zur Vermeidung des Auslaufens senkrecht aufzustellen. Klassifizierung und Grenzspeichermenge in Übereinstimmung mit Anhang I zur EU-Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III): Qualifizierende Menge (Tonnen) für die Anwendung von Code Beschreibung Nachgeordnete Übergeordnete Voraussetzungen Voraussetzunge n P8 ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDE FLÜSSIGKEITEN UND 50 200 FESTSTOFFE 7.3 Spezifische Endanwendungen. Kein besonderer Verwendungszweck ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN. 8.1 Zu überwachende Parameter. Expositionsbschränkung im Arbeitsumfeld für: Name CAS-Nr. Land Grenzwert ppm mg/m3 Koninkrijk Acht Stunden 2 België/Royaum e de Belgique/König Kurzzeitig 6 reich Belgien [1] 10 Acht Stunden (einatembarer Borsäure 10043-35-3 Staub (Gesamtstaub)) Schweiz [2] 10 (einatembarer Kurzzeitig Staub (Gesamtstaub)) Deutschland Acht Stunden 0,5 [3] Kurzzeitig 2 Koninkrijk Acht Stunden 0,1 België/Royaum e de Dikaliumperoxodisulfat 7727-21-1 Belgique/König Kurzzeitig reich Belgien [1] [1] According "Valeurs Limites d'Exposition Professionnelle" (VLEP) or "Grenswaarden voor Beroepsmatige Blootstelling" (GWBB) list adopted by Belgian Ministry of Employment and Labour. [2] Laut Grenzwerte am Arbeitsplatz, adoptiert für Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva. Selon la liste de Valeurs limites d'exposition aux postes de travail adoptés par Caisse nationales suisse d'assurance en ca d'accidents Suva. [3] Laut Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz "Luftgrenzwerte" verabschiedet vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt. Das Produkt enthält keine Substanzen mit biologischen Grenzwerten. Konzentrationsstufen DNEL/DMEL: Name DNEL/DMEL Typ Wert Bis(Peroxymonosulfat)bis(Sulfat) DNEL Inhalation, Long-term, Local effects 0,28 Pentakaliumtriphosphat (Workers) (mg/m³) CAS-Nr.: 70693-62-8 DNEL Inhalation, Long-term, Systemic effects 0,28 EG-Nr.: 274-778-7 (Workers) (mg/m³) Borsäure DNEL Inhalation, Long-term, Systemic effects 8,3 CAS-Nr.: 10043-35-3 (Workers) (mg/m³) EG-Nr.: 233-139-2 Dikaliumperoxodisulfat DNEL Inhalation, Long-term, Local effects 2,06 CAS-Nr.: 7727-21-1 (Workers) (mg/m³) EG-Nr.: 231-781-8 DNEL Inhalation, Long-term, Systemic effects 2,06 (Workers) (mg/m³) DNEL: Derived No Effect Level, (abgeleitete Konzentration, durch die kein Effekt auftritt) Maß der Belastung durch Substanzen, unter welchem keine schädlichen Auswirkungen vorausgesehen werden. DMEL: Derived Minimal Effect Level, Maß der Belastung, welches einem geringen Risiko entspricht, das als tolerierbares Minimum betrachtet werden sollte. CAS: 70693-62-8 TLV TWA - 10 mg/m3 CAS: 7727-21-1 TLV TWA - 0,1 mg/m3 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition. Technische Maßnahmen: Für eine angemessene Belüftung sorgen. Hierfür kann eine wirksame Absaugung/Belüftung vor Ort und ein wirksames allgemeines Absaugsystem eingesetzt werden. Konzentration: 100 % Verwendungen: Desinfektionsmittel für Schwimmbadwasser. Atemschutz: Bei Treffen der empfohlenen technischen Vorkehrungen ist keinerlei persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Handschutz: PPE: Mehrmals benutzbare Schutzhandschuhe gegen chemische Produkte «CE» Kennzeichen Kategorie III. Die Liste der chemischen Produkte, gegen die Eigenschaften: der Handschuh getestet wurde, ist durchzulesen. CEN-Normen: EN 374-1, En 374-2, EN 374-3, EN 420 Die regelmäßige Auswechselung der Handschuhe muss in einem Kalender festgelegt werden, um zu garantieren, dass sie ausgewechselt werden, bevor sie durchlässig für Schadstoffe werden. Die Aufbewahrung: Verwendung kontaminierter Handschuhe kann gefährlicher sein als das Nichtbenutzen von Handschuhen, da sich der Schadstoff allmählich im Material des Handschuhs ansammeln kann. Die Handschuhe sind auszuwechseln, wenn Bruchstellen, Risse oder Verformungen bemerkt werden und Bemerkungen: wenn die Verschmutzungen an der Handschuhoberfläche ihre Widerstandsfähigkeit verringern können. Materialstärke Material: PVC (Polyvinylchlorid) Durchbruchzeit (min): > 480 (mm): 0,35 Schutzmaßnahmen für die Augen: PPE: Schutzbrille gegen Einwirkung von Partikeln Eigenschaften: «CE» Kennzeichen Kategorie II. Augenschutz gegen Staub und Rauch. CEN-Normen: EN 165, EN 166, EN 167, EN 168 Die Sichtbarkeit durch die Linsen muss optimal sein, wofür diese täglich gereinigt werden müssen, die Aufbewahrung: Schutzvorrichtung muss regelmäßig gemäß den Anweisungen des Herstellers desinfiziert werden. Hinweise auf Verschleiß können sein: Gelbliche Verfärbung der Linsen, Kratzer an der Linsenoberfläche, Bemerkungen: Fissuren etc. Schutzmaßnahmen für die Haut: PPE: Schutzkleidung gegen chemische Produkte «CE» Kennzeichen Kategorie III. Die Kleidung muss gut sitzen. Die Schutzstufe Eigenschaften: muss in Funktion der Durchbruchszeit (BT. Breakthrough Time) bestimmt werden, welche die Zeit angibt, in der das chemische Produkt das Material durchbricht. CEN-Normen: EN 464,EN 340, EN 943-1, EN 943-2, EN ISO 6529, EN ISO 6530, EN 13034 Aufbewahrung: Um einen konstanten Schutz zu garantieren, müssen die Herstellerhinweise für Reinigung und Aufbewahrung beachtet werden. Die Gestaltung der Schutzkleidung muss während der vorgesehenen Tragedauer ihre korrekte und Bemerkungen: haltbare Passform ohne Verrutschen garantieren, unter Berücksichtigung der Umgebungsfaktoren und der Bewegungen und Körperhaltungen die der Träger während seiner Tätigkeit einnehmen kann. PPE: Sicherheitsschuhe gegen chemische Produkte und mit antistatischen Eigenschaften «CE» Kennzeichen Kategorie III. Die Liste der chemischen Produkte, gegen die Eigenschaften: der Schuh resistent ist, ist durchzulesen. EN ISO 13287, EN 13832-1, EN 13832-2, EN 13832-3, EN ISO 20344, EN ISO CEN-Normen: 20345 Für die korrekte Pflege und Lagerung dieser Sicherheitsschuhe ist das Beachten der besonderen Hinweise Aufbewahrung: des Herstellers unabdinglich. Angesichts jeglicher Verschleißerscheinung müssen die Schuhe sofort ausgewechselt werden. Bemerkungen: Die Schuhe müssen regelmäßig gereinigt und im Nässefall getrocknet werden, aber ohne sie zu nahe an eine Wärmequelle zu bringen um abrupte Temperaturänderungen zu vermeiden. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN. 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften. Aussehen:Tabletten Farbe: Farblos Geruch:geruchlos Geruchsschwelle:N.V./N.A. pH:2 - 3 (1%) Schmelzpunkt:N.V./N.A. Siedepunkt: N.V./N.A. Flammpunkt geschätzt: N.V./N.A. Verdampfungsgeschwindigkeit: N.V./N.A. Brennbarkeit (Festmaterial, Gas): N.V./N.A. Untere Explosionsgrenze: N.V./N.A. Obere Explosionsgrenze: N.V./N.A. Dampfdruck: N.V./N.A. Dichte des Dampfes:N.V./N.A. Relative Dichte:1,113 g/cm3 Löslichkeit:N.V./N.A. Fettlöslichkeit: N.V./N.A. Wasserlöslichkeit: N.V./N.A. Verteilungsfaktor (N-Octanol / Wasser): N.V./N.A. Selbstentzündungstemperatur;: N.V./N.A. Zersetzungstemperatur: N.V./N.A. Viskosität: N.V./N.A. Explosionseigenschaften: N.V./N.A. Verbrennungsfördernde Eigenschaften: Si N.V./N.A.= Nicht Verfügbar/Nicht Anwendbar aufgrund der Art des Produkts. 9.2 Sonstige Angaben. Stockpunkt: N.V./N.A. Szintillationszähler: N.V./N.A. Kinematischen Viskosität: N.V./N.A. N.V./N.A.= Nicht Verfügbar/Nicht Anwendbar aufgrund der Art des Produkts. ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT. 10.1 Reaktivität. Das Produkt birgt keine durch Reaktivität resultierenden Gefahren. 10.2 Chemische Stabilität. Instabil bei Kontakt mit: - Basen 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Bei Kontakt mit Basen kann es zur Neutralisierung kommen. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen. - Vermeiden Sie den Kontakt mit Basen. 10.5 Unverträgliche Materialien. Vermeiden Sie die folgenden Materialien: - Basen 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte. Je nach Nutzungsbedingungen, können die folgenden Produkte entstehen: - Ätzende Dämpfe oder Gase ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN. 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen. Häufiger oder längerer Kontakt mit dem Produkt kann zum Fettschwund in der Haut, in der Folge zu einer nicht allergischen Kontaktdermatitis und damit zur Absorption des Produkt über die Haut führen. Toxikologische Information zu den in der Mischung enthaltenen Substanzen. Akute Toxizität Name Typ Versuch Art Wert LD50 Rat 200-2000 mg/kg Oral Bis(Peroxymonosulfat)bis(Sulfat) LC50 Rat > 2000 mg/kg Pentakaliumtriphosphat Dermal LC50 Rat > 5 mg/l (4 h) Inhalativ CAS-Nr.: 70693-62-8 EG-Nr.: 274-778-7 LD50 Rat 3500-4100 mg/kg LD50 Rat 2660 mg/kg bw [1] Oral [1] JAMA, Journal of the American Medical Association. Vol. Borsäure 128, Pg. 266, 1945 LD50 Rabbit >2000 mg/kg Dermal LC50 Rat > 2 mg/l Inhalativ CAS-Nr.: 10043-35-3 EG-Nr.: 233-139-2 LD50 Rat 1130 mg/kg bw [1] Oral [1] FMC Corporation, Acute and 28-day subacute toxicity of|potassium persulfate, Study no. ICG/T-79-024, 1979. Dikaliumperoxodisulfat LD50 Rabbit 10000 mg/kg bw [1] Dermal [1] FMC Corporation, Acute and 28-day subacute toxicity of|potassium persulfate, Study no. ICG/T-79-024, 1979. Inhalativ CAS-Nr.: 7727-21-1 EG-Nr.: 231-781-8 a) akute Toxizität, Klassifiziertes Produkt: Akute orale Toxizität, Kategorie 4: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE): Gemische: ATE (Oral) = 537 mg/kg b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Klassifiziertes Produkt: Hautätzend, Kategorie 1B: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. c) schwere Augenschädigung/-reizung, Klassifiziertes Produkt: Schwere Augenschädigung, Kategorie 1: Verursacht schwere Augenschäden. d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut, Klassifiziertes Produkt: Atemwegssensibilisierend, Kategorie 1: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Hautsensibilisierend, Kategorie 1: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. e) Keimzell-Mutagenität, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. f) Karzinogenität, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. g) Reproduktionstoxizität, Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. j) Aspirationsgefahr. Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN. 12.1 Toxizität. Ökotoxizität Name Typ Versuch Art Wert LC50 Fish 1.09 mg/l (96 h) Fische LC50 Fish 53 mg/l (96 h) Bis(Peroxymonosulfat)bis(Sulfat) Pentakaliumtriphosphat Aquatische EC50 Daphnia 3.5 mg/l (48 h) Wirbellose Wasserpflanz EC50 Algae 1 mg/l (72 h) CAS-Nr.: 70693-62-8 EG-Nr.: 274-778-7 en LC50 Fish 74 mg/l (96 h) LC50 Fish 487 mg/l (96 h) [1] [1] Hamilton, S.J., and K.J. Buhl 1990. Acute Toxicity of Fische Boron, Molybdenum, and Selenium to Fry of Chinook Salmon and Coho Salmon. Arch.Environ.Contam.Toxicol. 19(3):366- 373. Hamilton, S.J. 1995. Hazard Assessment of Inorganics to Three Endangered Fish in the Green River, Utah. Ecotoxicol.Environ.Saf. 30(2):134-142 Borsäure LC50 Daphnia 133 mg/l (48 h) LC50 Crustacean 180 mg/l (48 h) [1] [1] Gersich, F.M. 1984. Evaluation of a Static Renewal Aquatische Chronic Toxicity Test Method for Daphnia magna Straus Wirbellose Using Boric Acid. Environ.Toxicol.Chem. 3(1):89-94. Lewis, M.A., and L.C. Valentine 1981. Acute and Chronic Toxicities of Boric Acid to Daphnia magna Straus. Bull.Environ.Contam.Toxicol. 27(3):309-315 Wasserpflanz CAS-Nr.: 10043-35-3 EG-Nr.: 233-139-2 en Oncorhynchus LC50 76.3 mg/l [1] mykiss Fische [1] US EPA TG OPP 72-1 Dikaliumperoxodisulfat EC50 Daphnia magna 120 mg/l [1] Aquatische Wirbellose [1] US EPA TG OPP 72-2 Wasserpflanz CAS-Nr.: 7727-21-1 EG-Nr.: 231-781-8 en 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit. Es gibt keine Informationen über die biologische Abbaubarkeit der vorliegenden Substanzen. Es gibt keine Informationen über die Abbaubarkeit der vorliegenden Substanzen.Zur Persistenz und Abbaubarkeit des Produkts stehen keine Informationen zur Verfügung. 12.3 Bioakkumulationspotenzial. Zur Bioakkumulation der enthaltenen Substanzen stehen keine Informationen zur Verfügung 12.4 Mobilität im Boden. Es stehen keine Informationen zur Mobilität im Boden zur Verfügung. Die Substanz darf nicht in die Kanalisation oder in Wasserwege gelangen. Das Eindringen ins Erdreich ist zu vermeiden. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Zur PBT- und vPvB-Bewertung des Produkts stehen keine Informationen zur Verfügung. 12.6 Andere schädliche Wirkungen. Zu umweltschädlichen Wirkungen stehen keine Informationen zur Verfügung. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG. 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung. Eine Entsorgung in die Kanalisation oder in die Wasserwege ist nicht zulässig. Abfallprodukte und kontaminierte Behältnisse sind nach Maßgabe der einschlägigen lokalen/nationalen Vorschriften zu entsorgen. Für den Umgang mit Reststoffen sind die Anordnungen der Richtlinie 2008/98/EG zu befolgen. ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT. Transport unter Beachtung folgender Normen: ADR/TPC für Landtransport, RID für Transport mit der Bahn, IMDG für Seefracht und ICAO/IATA für Lufttransport. Land: Straßentransport: ADR, Eisenbahntransport: RID. Transportpapiere: Frachtbrief und schriftliche Anleitungen. See: Schiffstransport: IMDG. Transportpapiere: Seefrachtbrief. Luft: Flugzeugtransport: IATA / ICAO. Transportpapiere: Luftfrachtbrief. 14.1 UN-Nummer. UN Nr: UN3260 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung. Beschreibung: ADR: UN 3260, CORROSIVE SOLID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (ENTHÄLT BIS(PEROXYMONOSULFAT)BIS(SULFAT) PENTAKALIUMTRIPHOSPHAT), 8, PG II, (E) IMDG: UN 3260, CORROSIVE SOLID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (ENTHÄLT BIS(PEROXYMONOSULFAT)BIS(SULFAT) PENTAKALIUMTRIPHOSPHAT), 8, PG II ICAO/IATA: UN 3260, CORROSIVE SOLID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (ENTHÄLT BIS(PEROXYMONOSULFAT)BIS(SULFAT) PENTAKALIUMTRIPHOSPHAT), 8, PG II 14.3 Transportgefahrenklassen. Klasse(n): 8 14.4 Verpackungsgruppe. Verpackungsgruppe: II 14.5 Umweltgefahren. Seeverseuchung: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender. Aufkleber: 8 Gefahrennummer: 80 ADR LQ: 1 kg IMDG LQ: 1 kg ICAO LQ: 5 kg Vorschriften hinsichtlich des Transports großer Mengen nach dem ADR: Transport in großen Mengen laut dem ADR nicht genehmigt. Schiffstransport, FEm – Notfallschilder (F – Feuer, S – Verschütten): F-A,S-B Gemäß Punkt 6 vorgehen. Segregationsgruppe des IMDG-Codes: 1 Säuren 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code. Das Produkt wird durch die Verschiffung als Schüttgut nicht beeinträchtigt. ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN. 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für das Gemisch. Das Produkt ist nicht von der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, betroffen. Produktklassifizierung laut Anhang I der EU-Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III): P8 Das Produkt wird nicht durch die EU-Verordnung Nr. 528/2012 zur Bereitstellung auf dem Markt sowie der Nutzung biologischer Produkte beeinflusst. Das Produkt wird nicht durch die von der EU-Verordnung Nr. 649/2012 etablierten Verfahren zum Export und Import von gefährlichen Chemikalien beeinflusst. Beschränkungen für die Herstellung, Vermarktung und Verwendung von bestimmten gefährlichen Substanzen und Gemischen: Bezeichnung des Stoffes, der Beschränkungsbedingungen Stoffgruppen oder der Gemische 30. Stoffe in Anhang VI Teil 3 der 1. Dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die als - als Stoffe, fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A - als Bestandteile anderer Stoffe oder oder 1B (Tabelle 3.1) oder als - in Gemischen, fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, wenn die oder 2 (Tabelle 3.2) eingestuft und wie folgt Einzelkonzentration des Stoffs oder Gemischs folgende Werte erreicht oder aufgeführt sind: übersteigt: - Fortpflanzungsgefährdender Stoff der - die jeweiligen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Kategorie 1A - Beeinträchtigung der festgelegten spezifischen Konzentrationsgrenzwerte oder Sexualfunktion und Fruchtbarkeit sowie der - die jeweiligen in der Richtlinie 1999/45/EG festgelegten Konzentrationen, Entwicklung (Tabelle 3.1) oder sofern in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 kein fortpflanzungsgefährdender Stoff der spezifischer Konzentrationsgrenzwert festgelegt ist. Kategorie 1 mit R60 (kann die Fruchtbarkeit Unbeschadet der übrigen gemeinschaftlichen Vorschriften auf dem Gebiet der beeinträchtigen) oder R61(kann das Kind im Einstufung, Verpackung und Etikettierung von Stoffen und Gemischen muss Mutterleib schädigen) (Tabelle 3.2), der Lieferant vor dem Inverkehrbringen gewährleisten, dass die Verpackung aufgeführt in Anlage 5 solcher Stoffe und Gemische gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit - Fortpflanzungsgefährdender Stoff der folgender Aufschrift versehen ist: Kategorie 1B - Beeinträchtigung der „Nur für gewerbliche Anwender.“ Sexualfunktion und Fruchtbarkeit sowie der 2. Absatz 1 gilt jedoch nicht für: Entwicklung (Tabelle 3.1) oder a) Arznei- oder Tierarzneimittel gemäß der Begriffsbestimmung in der fortpflanzungsgefährdender Stoff der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG; Kategorie 2 mit R60 (kann die Fruchtbarkeit b) kosmetische Mittel gemäß der Richtlinie 76/768/EWG; beeinträchtigen) oder R61(kann das Kind im c) folgende Brennstoffe und Mineralölerzeugnisse: Mutterleib schädigen) (Tabelle 3.2), - Kraftstoffe, die Gegenstand der Richtlinie 98/70/EG sind, aufgeführt in Anlage 6 - Mineralölerzeugnisse, die zur Verwendung als Brennstoff oder Kraftstoff in beweglichen oder feststehenden Verbrennungsanlagen bestimmt sind, - Brennstoffe, die in geschlossenen Systemen (z. B. Flüssiggasflaschen) verkauft werden; d) Farben für Künstler gemäß der Richtlinie 1999/45/EG; e) in Anlage 11 Spalte 1 aufgeführte Stoffe für die in Anlage 11 Spalte 2 aufgeführten Anwendungen. Ist in Anlage 11 Spalte 2 ein Datum angegeben, gilt die Ausnahmeregelung bis zu diesem Datum. Schadstoffklasse für das Wasser (Deutschland): WGK 1: Schwach wassergefährend. (Selbstbeurteilung nach der Verordnung AwSV) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung. Es wurde keine Evaluation der chemischen Sicherheit des Produkts durchgeführt. ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN. Vollständiger Text der im Absatz 3 erscheinenden H- Sätze: H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Einstufungscodes: Acute Tox. 4 : Akute orale Toxizität, Kategorie 4 Aquatic Chronic 3 : Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 3 Eye Dam. 1 : Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 Eye Irrit. 2 : Augenreizung, Kategorie 2 Ox. Sol. 3 : Entzündend (oxidierend) wirkender Feststoff, Kategorie 3 Repr. 1B : Reproduktionstoxisch, Kategorie 1B Resp. Sens. 1 : Atemwegssensibilisierend, Kategorie 1 Skin Corr. 1B : Hautätzend, Kategorie 1B Skin Irrit. 2 : Hautreizend, Kategorie 2 Skin Sens. 1 : Hautsensibilisierend, Kategorie 1 STOT SE 3 : Toxizität in spezifisichen Zielorganen nach einmaliger Exposition, Kategorie 3 Für die korrekte Handhabung des Produktes wird empfohlen, eine Grundlagenschulung über Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz durchzuführen. Verwendete Abkürzungen und Akronyme: ADR: Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. AwSV: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. CEN: Europäisches Komitee für Normung. DMEL: Derived Minimal Effect Level, Maß der Belastung, welches einem geringen Risiko entspricht, das als tolerierbares Minimum betrachtet werden sollte. DNEL: Derived No Effect Level, (abgeleitete Konzentration, durch die kein Effekt auftritt) Maß der Belastung durch Substanzen, unter welchem keine schädlichen Auswirkungen vorausgesehen werden. EC50: Mittlere effektive Konzentration. PPE: Personensicherheitseinrichtungen. IATA: Internationale Luftverkehrs-Vereinigung. ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation. IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods. LC50: Letale Konzentration, 50 %. LD50: Letale Dosis, 50 %. RID: Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter. WGK: Wassergefährdungsklassen. Wichtige Literaturangaben und Datenquellen: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html http://echa.europa.eu/ Verordnung (EU) 2015/830. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Verordnung (EU) Nr. 1272/2008. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt bereitgestellte Information wurde in Übereinstimmung mit VERORDNUNG (EU) 2015/830 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission. Die im vorliegenden Steckbrief mit Sicherheitsdaten des Präparats enthaltene Information gründet sich auf den aktuell vorhandenen Wissensstand und die zum Zeitpunkt der Drucklegung einschlägigen nationalen Gesetzgebung sowie die der EU, während sich die Arbeitsbedingungen am Einsatzort unserer Kenntnisse und unseres Einflußbereichs entziehen. Das Produkt darf ohne vorherige und schriftliche Anweisungen über seiner Handhabung nicht für andere Zwecke als die ausdrücklich angegebenen eingesetzt werden. Das Ergreifen von Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen liegt folglich allein im Verantwortungsbereich des Anwenders. -Ende des Sicherheitsdatenblatts.- ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS. 1.1 Produktidentifikator. Produktbezeichnung: SPOOL Antialg plus 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. algizid Verwendungen, von denen abgeraten wird: Andere Verwendungen als empfohlen. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt. Firma: MANUFACTURAS GRE Anschrift: Aritz Bidea, 57 - Belako Industrialdea Ort: 48100 Munguia Provinz: Vizcaya Telefon: Tel: +34 946 741 116 Telefax: Fax: +34 946 741 708 E-mail: fds@inquide.com 1.4 Telefon für Notfälle: ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN. 2.1 Einstufung des Gemischs. Gemäß (EU)-Verordnung Nr. 1272/2008: Aquatic Chronic 1 : Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 2.2 . Kennzeichnungselemente. . Etikettierung entsprechend der (EU-)Verordnung Nr. 1272/2008: Piktogramme: Signalwort: Achtung H-Sätze: H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. P-Sätze: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen. 2.3 Sonstige Gefahren. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Bei normalen Nutzungsbedingungen und in seiner Originalform hat das Produkt keinerlei andere negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN. 3.1 Stoffe. Nicht Anwendbar. 3.2 Gemische. Substanzen, die gemäß dem Reglement (CE) Nr. 1272/2008 eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen, haben betreffend der Gemeinschaft am Arbeitsplatz ein Limit zugwiesen, und sind als PBT oder vPvB klassifiziert oder in der Liste der Anwärter enthalten: (*)Einstufung - Verordnung 1272/2008 Identifizierungen Name Konzentration Spezifische Einstufung Konzentrations grenzwerte Acute Tox. 4, H302 - Aquatic CAS-Nr.: 25988-97-0 Acute 1, H400 - polyalkyl quaternary ammonium 2.5 - 25 % - Aquatic Chronic 1, H410 (M=10) (*) Der vollständige Text der H-Sätze wird im Abschnitt 16 dieses Sicherheitsblatts angeführt. ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßSSNAHMEN. 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Im Zweifelsfall oder bei Symptomen von Unwohlsein ärztliche Hilfe rufen. Niemals bewusstlosen Personen Stoffe oder Flüssigkeiten irgendwelcher Art einflößen. Einatmung. Verletzte Personen sind an die frische Luft zu bringen, warm und in Ruhestellung zu halten. Bei unregelmäßiger Atmung bzw. Ausfall derselben Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen. Kontakt mit den Augen. Gegebenenfalls Kontaktlinsen herausnehmen, falls es leicht zu tun ist. Augen mit reichlich sauberem und frischem Wasser während mindestens 10 Minuten spülen, dabei die Lider nach oben ziehen und bei erster Gelegenheit ärztliche Hilfe suchen. Kontakt mit der Haut. Kontaminierte Kleidungsstücke ausziehen. Haut kräftig und gründlich mit Wasser und Seife bzw. einem geeigneten Hautreiniger waschen. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN Lösungsmittel oder Verdünner einsetzen. Einnahme. Bei ungewollter Einnahme umgehend ärztliche Hilfe suchen. Verletzten in Ruhestellung halten. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN Brechen hervorrufen. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen. Es sind keine Akut- oder Spätwirkungen infolge der Exposition mit dem Produkt bekannt. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. Im Zweifelsfall oder bei Symptomen von Unwohlsein ärztliche Hilfe rufen. Niemals bewusstlosen Personen Stoffe oder Flüssigkeiten irgendwelcher Art einflößen. ABSCHNITT 5: MAßSSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG. Das Produkt birgt im Brandfall kein besonderes Risiko. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- 5.1 Löschmittel. Geeignete Löschmittel: Löschpulver bzw. CO2. Bei schwereren Bränden auch alkoholbeständiger Schaum und Sprühwasser. Ungeeignete Löschmittel: Zum Löschen keinen direkten Wasserstrahl einsetzen. Im Beisein elektrischer Spannung darf weder Wasser noch Schaum als Löschmittel verwendet werden. 5.2 Besondere vom Gemisch ausgehende Gefahren. Besondere Risiken. Das Feuer kann dichten schwarzen Rauch verursachen. Infolge der thermischen Zersetzung können gefährliche Substanzen freigesetzt werden: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid. Die Exposition der Verbrennungs- bzw. Zersetzungsprodukte ist schädlich für die Gesundheit. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung. Tanks, Vorratsbehälter oder sonstige im direkten Umfeld der Wärmequelle oder des Feuers befindliche Behälter mit Wasser kühlen. Dabei die Windrichtung berücksichtigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die eingesetzten Löschmittel nicht ins Grundwasser oder in die Wasserwege abfließen können. Überreste des Produktes und Löschmittel können die Gewässer verunreinigen. Feuerschutz-Ausrüstung. Je nach den Ausmaßen des Feuers kann es erforderlich sein, Wärmeschutzanzüge, geeignete Atemgeräte, Handschuhe, Schutzbrille bzw. Gesichtsmaske und Stiefel zu tragen. ABSCHNITT 6: MAßSSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG. 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. Für die Kontrolle der Exposition und den Personenschutz siehe den Abschnitt 8. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen. Umweltgefährlich Produkt, im Fall des Auslaufens größerer Mengen oder der durch das Produkt hervorgerufene Kontaminierung von Seen, Flüssen oder Kanälen sind die nach der örtlichen Gesetzgebung zuständigen Behörden zu informieren.Kontaminierung von Abflüssen, Oberflächen- oder unterirdischen Gewässern und des Bodens sind zu vermeiden. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Ausgelaufene Substanzen mit saugfähigem und nicht brennbarem Material aufnehmen (Erde, Sand, Vermiculit, Kieselgur und dergl. ...). Produkt und das Absorptionsmaterial in einem geeigneten Behälter verwahren. Der kontaminierte Bereich ist umgehend mit einem geeigneten Dekontaminierungsmittel zu reinigen. Das Dekontaminierungsmittel wird den Abfällen zugegeben und im unverschlossenen Container während mehrerer Tage so lange wirken gelassen, bis keine Reaktionen mehr erfolgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte. Aussetzungskontrolle und persönliche Schutzmaßnahmen siehe Inschrift 8. Für die Entsorgung von Reststoffen sind die Empfehlungen der Inschrift 13 zu befolgen. ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG. 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung. Für den persönlichen Schutz siehe die Rubrik 8. Zum Entleeren der Behältnisse in keinem Fall Druck verwenden. Die Behälter sind keine Druckbehälter. In den Bereichen, in denen das Produkt eingesetzt wird, darf nicht geraucht, gegessen oder getrunken werden. Den einschlägigen Bestimmungen über die Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz ist Folge zu leisten. Das Produkt ist immer Originalbehälter aufzubewahren. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten. Lagerung gemäß einschlägigen Bestimmungen vor Ort. Die auf dem Etikett gegebenen Hinweise sind unbedingt zu beachten. Die Behälter können in Temperaturbereichen von 5 bis 35 ºC in trockenen und gut belüfteten Räumlichkeiten in ausreichender Entfernung von Wärmequellen und der direkten Sonnenbestrahlung gelagert werden. Ebenfalls ist eine ausreichende Entfernung von allen Zündpunkten, Treibgas und stark sauren oder alkalischen Materialien sicher zu stellen. Nicht rauchen. Der Zugang von -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- unbefugten Personen zum Lagerbereich ist zu verbieten. Geöffnete Behältnisse sind wieder sorgfältig zu verschließen und zur Vermeidung des Auslaufens senkrecht aufzustellen. Klassifizierung und Grenzspeichermenge in Übereinstimmung mit Anhang I zur EU-Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III): Qualifizierende Menge (Tonnen) für die Anwendung von Übergeordnete Nachgeordnete Code Beschreibung Voraussetzunge Voraussetzungen n UMWELTGEFAHREN - Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 E1 100 200 oder Chronisch 1 7.3 Spezifische Endanwendungen. Kein besonderer Verwendungszweck ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN. 8.1 Zu überwachende Parameter. Das Produkt enthält keine Stoffe OEL Occupational Exposure.Das Produkt enthält keine Substanzen mit biologischen Grenzwerten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition. Technische Maßnahmen: Für eine angemessene Belüftung sorgen. Hierfür kann eine wirksame Absaugung/Belüftung vor Ort und ein wirksames allgemeines Absaugsystem eingesetzt werden. Konzentration: 100 % Verwendungen: algizid Atemschutz: Bei Treffen der empfohlenen technischen Vorkehrungen ist keinerlei persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Handschutz: Bei korrekter Handhabung des Produkts ist keinerlei persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Schutzmaßnahmen für die Augen: Bei korrekter Handhabung des Produkts ist keinerlei persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Schutzmaßnahmen für die Haut: PPE: Arbeitsschuhe Eigenschaften: «CE» Kennzeichen Kategorie II. CEN-Normen: EN ISO 13287, EN 20347 Dieser Artikel passt sich an die Fußform des Erstbenutzers an. Aus diesem Grund und aus hygienischen Aufbewahrung: Gründen muss ihre Wiederbenutzung durch eine andere Person vermieden werden. Professionelle Arbeitsschuhe enthalten Schutzelemente, die den Träger bei Unfällen vor Verletzungen Bemerkungen: schützen sollen. Es muss überprüft werden, für welche Arbeiten diese Schuhe geeignet sind. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN. 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften. Aussehen:flüssig Farbe: marineblau Geruch:typisch (organisch) Geruchsschwelle:N.V./N.A. pH:5.3 - 8.8 (20 ºC) Schmelzpunkt:N.V./N.A. Siedepunkt: >100 ºC Flammpunkt geschätzt: N.V./N.A. Verdampfungsgeschwindigkeit: N.V./N.A. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Brennbarkeit (Festmaterial, Gas): N.V./N.A. Untere Explosionsgrenze: N.V./N.A. Obere Explosionsgrenze: N.V./N.A. Dampfdruck: 23,425 Dichte des Dampfes:N.V./N.A. Relative Dichte:1.00 - 1.04 g/cm3 Löslichkeit:N.V./N.A. Fettlöslichkeit: N.V./N.A. Wasserlöslichkeit: Miscible Verteilungsfaktor (N-Octanol / Wasser): N.V./N.A. Selbstentzündungstemperatur;: N.V./N.A. Zersetzungstemperatur: N.V./N.A. Viskosität: N.V./N.A. Explosionseigenschaften: N.V./N.A. Verbrennungsfördernde Eigenschaften: No aplicable N.V./N.A.= Nicht Verfügbar/Nicht Anwendbar aufgrund der Art des Produkts. 9.2 Sonstige Angaben. Stockpunkt: N.V./N.A. Szintillationszähler: N.V./N.A. Kinematischen Viskosität: N.V./N.A. N.V./N.A.= Nicht Verfügbar/Nicht Anwendbar aufgrund der Art des Produkts. ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT. 10.1 Reaktivität. Das Produkt birgt keine durch Reaktivität resultierenden Gefahren. 10.2 Chemische Stabilität. Instabil bei Kontakt mit: - Basen 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Bei Kontakt mit Basen kann es zur Neutralisierung kommen. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen. - Vermeiden Sie den Kontakt mit Basen. 10.5 Unverträgliche Materialien. Vermeiden Sie die folgenden Materialien: - Basen 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte. Je nach Nutzungsbedingungen, können die folgenden Produkte entstehen: - Ätzende Dämpfe oder Gase ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN. 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen. Häufiger oder längerer Kontakt mit dem Produkt kann zum Fettschwund in der Haut, in der Folge zu einer nicht allergischen Kontaktdermatitis und damit zur Absorption des Produkt über die Haut führen. In die Augen gelangene Spritzer des Produktes können zu Reizerscheinungen und reparablen Schäden führen. Toxikologische Information zu den in der Mischung enthaltenen Substanzen. Akute Toxizität Name Typ Versuch Art Wert LD50 rata 1672 mg/kg Oral polyalkyl quaternary ammonium LD50 Rabbit >2000 mg/kg Dermal -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Inhalativ CAS-Nr.: 25988-97-0 EG-Nr.: a) akute Toxizität, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE): Gemische: ATE (Dermal) = 28.571 mg/kg ATE (Oral) = 23.886 mg/kg b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. c) schwere Augenschädigung/-reizung, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. e) Keimzell-Mutagenität, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. f) Karzinogenität, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. g) Reproduktionstoxizität, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. j) Aspirationsgefahr. Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN. 12.1 Toxizität. Ökotoxizität Name Typ Versuch Art Wert LC50 Fish 0.077 mg/l (96 h) [1] Fische [1] OECD TG polyalkyl quaternary ammonium EC50 Daphnia 0.084 mg/l (48 h) [1] Aquatische Wirbellose [1] OECD TG EC50 Algae 0.09 mg/l (72 h) [1] Wasserpflanz CAS-Nr.: 25988-97-0 EG-Nr.: en [1] OECD TG 201 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit. Es gibt keine Informationen über die biologische Abbaubarkeit der vorliegenden Substanzen. Es gibt keine Informationen über die Abbaubarkeit der vorliegenden Substanzen.Zur Persistenz und Abbaubarkeit des Produkts stehen keine Informationen zur Verfügung. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- 12.3 Bioakkumulationspotenzial. Zur Bioakkumulation der enthaltenen Substanzen stehen keine Informationen zur Verfügung 12.4 Mobilität im Boden. Es stehen keine Informationen zur Mobilität im Boden zur Verfügung. Die Substanz darf nicht in die Kanalisation oder in Wasserwege gelangen. Das Eindringen ins Erdreich ist zu vermeiden. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Zur PBT- und vPvB-Bewertung des Produkts stehen keine Informationen zur Verfügung. 12.6 Andere schädliche Wirkungen. Zu umweltschädlichen Wirkungen stehen keine Informationen zur Verfügung. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG. 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung. Eine Entsorgung in die Kanalisation oder in die Wasserwege ist nicht zulässig. Abfallprodukte und kontaminierte Behältnisse sind nach Maßgabe der einschlägigen lokalen/nationalen Vorschriften zu entsorgen. Für den Umgang mit Reststoffen sind die Anordnungen der Richtlinie 2008/98/EG zu befolgen. ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT. Transport unter Beachtung folgender Normen: ADR/TPC für Landtransport, RID für Transport mit der Bahn, IMDG für Seefracht und ICAO/IATA für Lufttransport. Land: Straßentransport: ADR, Eisenbahntransport: RID. Transportpapiere: Frachtbrief und schriftliche Anleitungen. See: Schiffstransport: IMDG. Transportpapiere: Seefrachtbrief. Luft: Flugzeugtransport: IATA / ICAO. Transportpapiere: Luftfrachtbrief. 14.1 UN-Nummer. UN Nr: UN3082 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung. Beschreibung: ADR: UN 3082, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (ENTHÄLT POLYALKYL QUATERNARY AMMONIUM), 9, PG III IMDG: UN 3082, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (ENTHÄLT POLYALKYL QUATERNARY AMMONIUM / POLYALKYL QUATERNARY AMMONIUM), 9, PG III, MARINE POLLUTANT ICAO/IATA: UN 3082, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (ENTHÄLT POLYALKYL QUATERNARY AMMONIUM), 9, PG III 14.3 Transportgefahrenklassen. Klasse(n): 9 14.4 Verpackungsgruppe. Verpackungsgruppe: III 14.5 Umweltgefahren. Seeverseuchung: P -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Umweltgefährlich 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender. Aufkleber: 9 Gefahrennummer: 90 ADR LQ: 5 L IMDG LQ: 5 L ICAO LQ: 30 kg B Vorschriften hinsichtlich des Transports großer Mengen nach dem ADR: Transport in großen Mengen laut dem ADR nicht genehmigt. Schiffstransport, FEm – Notfallschilder (F – Feuer, S – Verschütten): F-A,S-F Gemäß Punkt 6 vorgehen. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code. Das Produkt wird durch die Verschiffung als Schüttgut nicht beeinträchtigt. ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN. 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für das Gemisch. Das Produkt ist nicht von der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, betroffen. Produktklassifizierung laut Anhang I der EU-Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III): E1 Das Produkt wird nicht durch die EU-Verordnung Nr. 528/2012 zur Bereitstellung auf dem Markt sowie der Nutzung biologischer Produkte beeinflusst. Das Produkt wird nicht durch die von der EU-Verordnung Nr. 649/2012 etablierten Verfahren zum Export und Import von gefährlichen Chemikalien beeinflusst. Schadstoffklasse für das Wasser (Deutschland): WGK 2: Wassergefährend. (Selbstbeurteilung nach der Verordnung AwSV) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung. Es wurde keine Evaluation der chemischen Sicherheit des Produkts durchgeführt. ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN. Vollständiger Text der im Absatz 3 erscheinenden H- Sätze: H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Einstufungscodes: Acute Tox. 4 : Akute orale Toxizität, Kategorie 4 Aquatic Acute 1 : Akute aquatische Toxizität, Kategorie 1 Aquatic Chronic 1 : Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 1 Für die korrekte Handhabung des Produktes wird empfohlen, eine Grundlagenschulung über Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz durchzuführen. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Verwendete Abkürzungen und Akronyme: ADR: Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. AwSV: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. CEN: Europäisches Komitee für Normung. EC50: Mittlere effektive Konzentration. PPE: Personensicherheitseinrichtungen. IATA: Internationale Luftverkehrs-Vereinigung. ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation. IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods. LC50: Letale Konzentration, 50 %. LD50: Letale Dosis, 50 %. RID: Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter. WGK: Wassergefährdungsklassen. Wichtige Literaturangaben und Datenquellen: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html http://echa.europa.eu/ Verordnung (EU) 2015/830. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Verordnung (EU) Nr. 1272/2008. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt bereitgestellte Information wurde in Übereinstimmung mit VERORDNUNG (EU) 2015/830 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission. Die im vorliegenden Steckbrief mit Sicherheitsdaten des Präparats enthaltene Information gründet sich auf den aktuell vorhandenen Wissensstand und die zum Zeitpunkt der Drucklegung einschlägigen nationalen Gesetzgebung sowie die der EU, während sich die Arbeitsbedingungen am Einsatzort unserer Kenntnisse und unseres Einflußbereichs entziehen. Das Produkt darf ohne vorherige und schriftliche Anweisungen über seiner Handhabung nicht für andere Zwecke als die ausdrücklich angegebenen eingesetzt werden. Das Ergreifen von Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen liegt folglich allein im Verantwortungsbereich des Anwenders. -Ende des Sicherheitsdatenblatts.- ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS. 1.1 Produktidentifikator. Produktbezeichnung: SPOOL Anti-scaling 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. anti-kalk (verhindert kalkausfall) Verwendungen, von denen abgeraten wird: Andere Verwendungen als empfohlen. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt. Firma: MANUFACTURAS GRE Anschrift: Aritz Bidea, 57 - Belako Industrialdea Ort: 48100 Munguia Provinz: Vizcaya Telefon: Tel: +34 946 741 116 Telefax: Fax: +34 946 741 708 E-mail: fds@inquide.com 1.4 Telefon für Notfälle: ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN. 2.1 Einstufung des Gemischs. Gemäß (EU)-Verordnung Nr. 1272/2008: Eye Dam. 1 : Verursacht schwere Augenschäden. Skin Corr. 1 : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 2.2 . Kennzeichnungselemente. . Etikettierung entsprechend der (EU-)Verordnung Nr. 1272/2008: Piktogramme: Signalwort: Gefahr H-Sätze: H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P-Sätze: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen. Beinhaltet: Etidronisäure 2.3 Sonstige Gefahren. Bei normalen Nutzungsbedingungen und in seiner Originalform hat das Produkt keinerlei andere negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN. 3.1 Stoffe. Nicht Anwendbar. 3.2 Gemische. Substanzen, die gemäß dem Reglement (CE) Nr. 1272/2008 eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen, haben betreffend der Gemeinschaft am Arbeitsplatz ein Limit zugwiesen, und sind als PBT oder vPvB klassifiziert oder in der Liste der Anwärter enthalten: (*)Einstufung - Verordnung 1272/2008 Identifizierungen Name Konzentration Spezifische Einstufung Konzentrations grenzwerte CAS-Nr.: 2809-21-4 Acute Tox. 4, EG-Nr.: 220-552-8 H302 - Eye Registrierungsnumme Etidronisäure 3 - 25 % Dam. 1, H318 - - r: 01-2119510391- Met. Corr. 1, 53-XXXX H290 (*) Der vollständige Text der H-Sätze wird im Abschnitt 16 dieses Sicherheitsblatts angeführt. ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßSSNAHMEN. 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Im Zweifelsfall oder bei Symptomen von Unwohlsein ärztliche Hilfe rufen. Niemals bewusstlosen Personen Stoffe oder Flüssigkeiten irgendwelcher Art einflößen. Einatmung. Verletzte Personen sind an die frische Luft zu bringen, warm und in Ruhestellung zu halten. Bei unregelmäßiger Atmung bzw. Ausfall derselben Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen. Kontakt mit den Augen. Augen mit reichlich sauberem und frischem Wasser während mindestens 10 Minuten spülen, dabei die Lider nach oben ziehen und bei erster Gelegenheit ärztliche Hilfe suchen. Vermeiden Sie, dass die Person sich das betroffene Auge reibt. Kontakt mit der Haut. Kontaminierte Kleidungsstücke ausziehen. Haut kräftig und gründlich mit Wasser und Seife bzw. einem geeigneten Hautreiniger waschen. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN Lösungsmittel oder Verdünner einsetzen. Einnahme. Bei ungewollter Einnahme umgehend ärztliche Hilfe suchen. Verletzten in Ruhestellung halten. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN Brechen hervorrufen. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen. Ätzendes Produkt, der Kontakt mit Augen oder Haut kann Verbrennungen hervorrufen, die Einnahme oder das Einatmen können innere Verletzungen verursachen, in diesem Fall ist sofortige ärztliche Hilfe vonnöten. Der Kontakt mit den Augen kann zu irreversiblen Verletzungen führen. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung. Suchen Sie sofort ärztliche Hilfe. Niemals bewusstlosen Personen Stoffe oder Flüssigkeiten irgendwelcher Art einflößen. Kein Erbrechen auslösen. Sollte die Person erbrechen, die Atemwege freimachen. Decken Sie die betroffene Zone mit einem sterilen Gazeverband ab. Schützen Sie den betroffenen Bereich vor Druck oder Reibung. ABSCHNITT 5: MAßSSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG. Das Produkt birgt im Brandfall kein besonderes Risiko. 5.1 Löschmittel. Geeignete Löschmittel: Löschpulver bzw. CO2. Bei schwereren Bränden auch alkoholbeständiger Schaum und Sprühwasser. Ungeeignete Löschmittel: Zum Löschen keinen direkten Wasserstrahl einsetzen. Im Beisein elektrischer Spannung darf weder Wasser noch Schaum als Löschmittel verwendet werden. 5.2 Besondere vom Gemisch ausgehende Gefahren. Besondere Risiken. Das Feuer kann dichten schwarzen Rauch verursachen. Infolge der thermischen Zersetzung können gefährliche Substanzen freigesetzt werden: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid. Die Exposition der Verbrennungs- bzw. Zersetzungsprodukte ist schädlich für die Gesundheit. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung. Tanks, Vorratsbehälter oder sonstige im direkten Umfeld der Wärmequelle oder des Feuers befindliche Behälter mit Wasser kühlen. Dabei die Windrichtung berücksichtigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die eingesetzten Löschmittel nicht ins Grundwasser oder in die Wasserwege abfließen können. Feuerschutz-Ausrüstung. Je nach den Ausmaßen des Feuers kann es erforderlich sein, Wärmeschutzanzüge, geeignete Atemgeräte, Handschuhe, Schutzbrille bzw. Gesichtsmaske und Stiefel zu tragen. ABSCHNITT 6: MAßSSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG. 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. Für die Kontrolle der Exposition und den Personenschutz siehe den Abschnitt 8. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen. Kontaminierung von Abflüssen, Oberflächen- oder unterirdischen Gewässern und des Bodens sind zu vermeiden. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Ausgelaufene Substanzen mit saugfähigem und nicht brennbarem Material aufnehmen (Erde, Sand, Vermiculit, Kieselgur und dergl. ...). Produkt und das Absorptionsmaterial in einem geeigneten Behälter verwahren. Der kontaminierte Bereich ist umgehend mit einem geeigneten Dekontaminierungsmittel zu reinigen. Das Dekontaminierungsmittel wird den Abfällen zugegeben und im unverschlossenen Container während mehrerer Tage so lange wirken gelassen, bis keine Reaktionen mehr erfolgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte. Aussetzungskontrolle und persönliche Schutzmaßnahmen siehe Inschrift 8. Für die Entsorgung von Reststoffen sind die Empfehlungen der Inschrift 13 zu befolgen. ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung. Für den persönlichen Schutz siehe die Rubrik 8. Zum Entleeren der Behältnisse in keinem Fall Druck verwenden. Die Behälter sind keine Druckbehälter. In den Bereichen, in denen das Produkt eingesetzt wird, darf nicht geraucht, gegessen oder getrunken werden. Den einschlägigen Bestimmungen über die Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz ist Folge zu leisten. Das Produkt ist immer Originalbehälter aufzubewahren. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten. Lagerung gemäß einschlägigen Bestimmungen vor Ort. Die auf dem Etikett gegebenen Hinweise sind unbedingt zu beachten. Die Behälter können in Temperaturbereichen von 5 bis 35 ºC in trockenen und gut belüfteten Räumlichkeiten in ausreichender Entfernung von Wärmequellen und der direkten Sonnenbestrahlung gelagert werden. Ebenfalls ist eine ausreichende Entfernung von allen Zündpunkten, Treibgas und stark sauren oder alkalischen Materialien sicher zu stellen. Nicht rauchen. Der Zugang von unbefugten Personen zum Lagerbereich ist zu verbieten. Geöffnete Behältnisse sind wieder sorgfältig zu verschließen und zur Vermeidung des Auslaufens senkrecht aufzustellen. Das Produkt wird nicht durch die EU-Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III) beeinflusst. 7.3 Spezifische Endanwendungen. Kein besonderer Verwendungszweck ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN. 8.1 Zu überwachende Parameter. Das Produkt enthält keine Stoffe OEL Occupational Exposure.Das Produkt enthält keine Substanzen mit biologischen Grenzwerten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition. Technische Maßnahmen: Für eine angemessene Belüftung sorgen. Hierfür kann eine wirksame Absaugung/Belüftung vor Ort und ein wirksames allgemeines Absaugsystem eingesetzt werden. Konzentration: 100 % Verwendungen: anti-kalk (verhindert kalkausfall) Atemschutz: PPE: Filtermaske zum Schutz vor Gasen und Partikeln «CE» Kennzeichen Kategorie III. Die Maske muss ein großes Gesichtsfeld besitzen Eigenschaften: und anatomisch geformt sein, um für hermetische Abdichtung zu sorgen. CEN-Normen: EN 136, EN 140, EN 405 Sie darf vor ihrer Benutzung nicht an Orten gelagert werden, die hohen Temperaturen und Feuchtigkeit Aufbewahrung: ausgesetzt sind. Besonders zu überprüfen ist der Zustand der Inhalations- und Exhalationsventile des Gesichtsstückes. Die Hinweise des Herstellers für Gebrauch und Lagerung des Geräts sind sorgfältig durchzulesen. In das Bemerkungen: Gerät werden die jeweils für die besonderen Merkmale des Risikos erforderlichen Filter eingesetzt (Partikel und Aerosole: P1-P2-P3, Gase und Dämpfe: A-B-E-K-AX) und gemäß der Empfehlungen des Herstellers ausgewechselt. Benötigter Filtertyp: A2 Handschutz: PPE: Mehrmals benutzbare Schutzhandschuhe gegen chemische Produkte «CE» Kennzeichen Kategorie III. Die Liste der chemischen Produkte, gegen die Eigenschaften: der Handschuh getestet wurde, ist durchzulesen. CEN-Normen: EN 374-1, En 374-2, EN 374-3, EN 420 Die regelmäßige Auswechselung der Handschuhe muss in einem Kalender festgelegt werden, um zu garantieren, dass sie ausgewechselt werden, bevor sie durchlässig für Schadstoffe werden. Die Aufbewahrung: Verwendung kontaminierter Handschuhe kann gefährlicher sein als das Nichtbenutzen von Handschuhen, da sich der Schadstoff allmählich im Material des Handschuhs ansammeln kann. Die Handschuhe sind auszuwechseln, wenn Bruchstellen, Risse oder Verformungen bemerkt werden und Bemerkungen: wenn die Verschmutzungen an der Handschuhoberfläche ihre Widerstandsfähigkeit verringern können. Materialstärke Material: PVC (Polyvinylchlorid) Durchbruchzeit (min): > 480 0,35 (mm): Schutzmaßnahmen für die Augen: -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- PPE: Vollsichtschutzbrille «CE» Kennzeichen Kategorie II. Vollsichtbrille zum Schutz vor Spritzer von Eigenschaften: Flüssigkeiten, Staub, Rauch, Nebeln und Dämpfen. CEN-Normen: EN 165, EN 166, EN 167, EN 168 Die Sichtbarkeit durch die Linsen muss optimal sein, wofür diese täglich gereinigt werden müssen. Die Aufbewahrung: Schutzvorrichtung muss regelmäßig gemäß den Anweisungen des Herstellers desinfiziert werden. Hinweise auf Verschleiß können sein: Gelbliche Verfärbung der Linsen, Kratzer an der Linsenoberfläche, Bemerkungen: Fissuren etc. Schutzmaßnahmen für die Haut: PPE: Schutzkleidung gegen chemische Produkte «CE» Kennzeichen Kategorie III. Die Kleidung muss gut sitzen. Die Schutzstufe Eigenschaften: muss in Funktion der Durchbruchszeit (BT. Breakthrough Time) bestimmt werden, welche die Zeit angibt, in der das chemische Produkt das Material durchbricht. CEN-Normen: EN 464,EN 340, EN 943-1, EN 943-2, EN ISO 6529, EN ISO 6530, EN 13034 Um einen konstanten Schutz zu garantieren, müssen die Herstellerhinweise für Reinigung und Aufbewahrung: Aufbewahrung beachtet werden. Die Gestaltung der Schutzkleidung muss während der vorgesehenen Tragedauer ihre korrekte und Bemerkungen: haltbare Passform ohne Verrutschen garantieren, unter Berücksichtigung der Umgebungsfaktoren und der Bewegungen und Körperhaltungen die der Träger während seiner Tätigkeit einnehmen kann. PPE: Sicherheitsschuhe gegen chemische Produkte und mit antistatischen Eigenschaften «CE» Kennzeichen Kategorie III. Die Liste der chemischen Produkte, gegen die Eigenschaften: der Schuh resistent ist, ist durchzulesen. EN ISO 13287, EN 13832-1, EN 13832-2, EN 13832-3, EN ISO 20344, EN ISO CEN-Normen: 20345 Für die korrekte Pflege und Lagerung dieser Sicherheitsschuhe ist das Beachten der besonderen Hinweise Aufbewahrung: des Herstellers unabdinglich. Angesichts jeglicher Verschleißerscheinung müssen die Schuhe sofort ausgewechselt werden. Die Schuhe müssen regelmäßig gereinigt und im Nässefall getrocknet werden, aber ohne sie zu nahe an Bemerkungen: eine Wärmequelle zu bringen um abrupte Temperaturänderungen zu vermeiden. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN. 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften. Aussehen:flüssig Farbe: farblos Geruch:typisch Geruchsschwelle:N.V./N.A. pH:0,1 - 1 (20ºC) Schmelzpunkt:N.V./N.A. Siedepunkt: >100 ºC Flammpunkt geschätzt: 464 ºC Verdampfungsgeschwindigkeit: N.V./N.A. Brennbarkeit (Festmaterial, Gas): N.V./N.A. Untere Explosionsgrenze: N.V./N.A. Obere Explosionsgrenze: N.V./N.A. Dampfdruck: 23,466 Dichte des Dampfes:N.V./N.A. Relative Dichte:1.04 - 1.08 (20 ºC) g/cm3 Löslichkeit:N.V./N.A. Fettlöslichkeit: N.V./N.A. Wasserlöslichkeit: 100 % Verteilungsfaktor (N-Octanol / Wasser): N.V./N.A. Selbstentzündungstemperatur;: N.V./N.A. Zersetzungstemperatur: N.V./N.A. Viskosität: N.V./N.A. Explosionseigenschaften: N.V./N.A. Verbrennungsfördernde Eigenschaften: No aplicable N.V./N.A.= Nicht Verfügbar/Nicht Anwendbar aufgrund der Art des Produkts. 9.2 Sonstige Angaben. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Stockpunkt: N.V./N.A. Szintillationszähler: N.V./N.A. Kinematischen Viskosität: N.V./N.A. N.V./N.A.= Nicht Verfügbar/Nicht Anwendbar aufgrund der Art des Produkts. ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT. 10.1 Reaktivität. Das Produkt birgt keine durch Reaktivität resultierenden Gefahren. 10.2 Chemische Stabilität. Haltbar unter den empfohlenen Bedingungen für die Handhabung und Lagerung (siehe den Abschnitt 7). 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Das Produkt birgt keine Möglichkeit des Entstehens gefährlicher Reaktionen. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen. Vermeiden Sie jegliche unsachgemäße Handhabung. 10.5 Unverträgliche Materialien. Zur Vermeidung exothermischer Reaktionen von Treibgasen und stark alkalischen oder sauren Substanzen fernhalten. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte. Keine Zersetzung, wenn für die vorgesehenen Zwecke verwendet. ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN. 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen. Häufiger oder längerer Kontakt mit dem Produkt kann zum Fettschwund in der Haut, in der Folge zu einer nicht allergischen Kontaktdermatitis und damit zur Absorption des Produkt über die Haut führen. Toxikologische Information zu den in der Mischung enthaltenen Substanzen. Akute Toxizität Name Typ Versuch Art Wert LD50 Rat 1878 mg/kg Oral Etidronisäure LD50 Rabbit > 6000 mg/kg Dermal Inhalativ CAS-Nr.: 2809-21-4 EG-Nr.: 220-552-8 a) akute Toxizität, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE): Gemische: ATE (Oral) = 5.560 mg/kg b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. c) schwere Augenschädigung/-reizung, Klassifiziertes Produkt: Schwere Augenschädigung, Kategorie 1: Verursacht schwere Augenschäden. d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. e) Keimzell-Mutagenität, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. f) Karzinogenität, -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. g) Reproduktionstoxizität, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition, Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. j) Aspirationsgefahr. Keine schlüssigen Daten für die Klassifizierung. ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN. 12.1 Toxizität. Ökotoxizität Name Typ Versuch Art Wert LC50 Peces 195 mg/l (96 h) Fische Etidronisäure Aquatische EC50 Daphnia > 527 mg/kg (96 h) Wirbellose Wasserpflanz CAS-Nr.: 2809-21-4 EG-Nr.: 220-552-8 en 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit. Es gibt keine Informationen über die biologische Abbaubarkeit der vorliegenden Substanzen. Es gibt keine Informationen über die Abbaubarkeit der vorliegenden Substanzen.Zur Persistenz und Abbaubarkeit des Produkts stehen keine Informationen zur Verfügung. 12.3 Bioakkumulationspotenzial. Zur Bioakkumulation der enthaltenen Substanzen stehen keine Informationen zur Verfügung 12.4 Mobilität im Boden. Es stehen keine Informationen zur Mobilität im Boden zur Verfügung. Die Substanz darf nicht in die Kanalisation oder in Wasserwege gelangen. Das Eindringen ins Erdreich ist zu vermeiden. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. Zur PBT- und vPvB-Bewertung des Produkts stehen keine Informationen zur Verfügung. 12.6 Andere schädliche Wirkungen. Zu umweltschädlichen Wirkungen stehen keine Informationen zur Verfügung. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG. 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung. Eine Entsorgung in die Kanalisation oder in die Wasserwege ist nicht zulässig. Abfallprodukte und kontaminierte Behältnisse sind nach Maßgabe der einschlägigen lokalen/nationalen Vorschriften zu entsorgen. Für den Umgang mit Reststoffen sind die Anordnungen der Richtlinie 2008/98/EG zu befolgen. ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Transport unter Beachtung folgender Normen: ADR/TPC für Landtransport, RID für Transport mit der Bahn, IMDG für Seefracht und ICAO/IATA für Lufttransport. Land: Straßentransport: ADR, Eisenbahntransport: RID. Transportpapiere: Frachtbrief und schriftliche Anleitungen. See: Schiffstransport: IMDG. Transportpapiere: Seefrachtbrief. Luft: Flugzeugtransport: IATA / ICAO. Transportpapiere: Luftfrachtbrief. 14.1 UN-Nummer. UN Nr: UN3265 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung. Beschreibung: ADR: UN 3265, CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S. (ENTHÄLT ETIDRONISÄURE / PHOSPHORIGE SÄURE ), 8, PG III, (E) IMDG: UN 3265, CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S. (ENTHÄLT ETIDRONISÄURE / PHOSPHORIGE SÄURE ), 8, PG III ICAO/IATA: UN 3265, CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S. (ENTHÄLT ETIDRONISÄURE / PHOSPHORIGE SÄURE ), 8, PG III 14.3 Transportgefahrenklassen. Klasse(n): 8 14.4 Verpackungsgruppe. Verpackungsgruppe: III 14.5 Umweltgefahren. Seeverseuchung: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender. Aufkleber: 8 Gefahrennummer: 80 ADR LQ: 5 L IMDG LQ: 5 L ICAO LQ: 1 L Vorschriften hinsichtlich des Transports großer Mengen nach dem ADR: Transport in großen Mengen laut dem ADR nicht genehmigt. Schiffstransport, FEm – Notfallschilder (F – Feuer, S – Verschütten): F-A,S-B Gemäß Punkt 6 vorgehen. Segregationsgruppe des IMDG-Codes: 1 Säuren 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code. Das Produkt wird durch die Verschiffung als Schüttgut nicht beeinträchtigt. ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN. 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für das Gemisch. Das Produkt ist nicht von der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, betroffen. Produktklassifizierung laut Anhang I der EU-Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III): N/A -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Das Produkt wird nicht durch die EU-Verordnung Nr. 528/2012 zur Bereitstellung auf dem Markt sowie der Nutzung biologischer Produkte beeinflusst. Das Produkt wird nicht durch die von der EU-Verordnung Nr. 649/2012 etablierten Verfahren zum Export und Import von gefährlichen Chemikalien beeinflusst. Schadstoffklasse für das Wasser (Deutschland): WGK 2: Wassergefährend. (Selbstbeurteilung nach der Verordnung AwSV) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung. Es wurde keine Evaluation der chemischen Sicherheit des Produkts durchgeführt. ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN. Vollständiger Text der im Absatz 3 erscheinenden H- Sätze: H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Einstufungscodes: Acute Tox. 4 : Akute orale Toxizität, Kategorie 4 Eye Dam. 1 : Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 Met. Corr. 1 : Auf Metall korrosiv wirkendes Material, Kategorie 1 Skin Corr. 1 : Hautätzend, Kategorie 1 Im Vergleich zur vorherigen Version abgeänderte Inschriften: 1,16 Für die korrekte Handhabung des Produktes wird empfohlen, eine Grundlagenschulung über Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz durchzuführen. Verwendete Abkürzungen und Akronyme: ADR: Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. AwSV: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. CEN: Europäisches Komitee für Normung. EC50: Mittlere effektive Konzentration. PPE: Personensicherheitseinrichtungen. IATA: Internationale Luftverkehrs-Vereinigung. ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation. IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods. LC50: Letale Konzentration, 50 %. LD50: Letale Dosis, 50 %. RID: Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter. WGK: Wassergefährdungsklassen. Wichtige Literaturangaben und Datenquellen: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html http://echa.europa.eu/ Verordnung (EU) 2015/830. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Verordnung (EU) Nr. 1272/2008. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt bereitgestellte Information wurde in Übereinstimmung mit VERORDNUNG (EU) 2015/830 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission. -Fortsetzung auf der nächsten Seite.- Die im vorliegenden Steckbrief mit Sicherheitsdaten des Präparats enthaltene Information gründet sich auf den aktuell vorhandenen Wissensstand und die zum Zeitpunkt der Drucklegung einschlägigen nationalen Gesetzgebung sowie die der EU, während sich die Arbeitsbedingungen am Einsatzort unserer Kenntnisse und unseres Einflußbereichs entziehen. Das Produkt darf ohne vorherige und schriftliche Anweisungen über seiner Handhabung nicht für andere Zwecke als die ausdrücklich angegebenen eingesetzt werden. Das Ergreifen von Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen liegt folglich allein im Verantwortungsbereich des Anwenders. -Ende des Sicherheitsdatenblatts.-