Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-26
Produktidentifikator
Liquid Elements Base Coat 9H
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflegemittel
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)2333-3068945 (Montag bis Freitag 8 00 - 17 00 h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AREA 52 GmbH
E-Mail-Addresse
info@liquidelements.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H302, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aluminiumtris(2,4-pentandionato-O,O')
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ Hersteller anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
PBT
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff bzw. erfüllt nicht die Kriterien für PBT gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.
vPvB
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff bzw. erfüllt nicht die Kriterien für vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.