Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
234-232-0/10605-21-7
Name der Chemikalie
Carbendazim (ISO); Methylbenzimidazol- 2-ylcarbamat (2021/849)
Konzentration
<0,1
EC/CAS
209-136-7/556-67-2
Name der Chemikalie
D4
Konzentration
<0,1
Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2024-11-26
Produktidentifikator
ARDEX ST
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für gewerbliche Verwendungen Spezifikation für den industriellen/professionellen Baustoffe Gebrauch
Hersteller / Lieferant
ARDEX GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ARDEX GmbH
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@ardex.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Enthält
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin
Gefahrenhinweise
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Weitere Informationen
Entsorgung des Behälters und des Inhalts im abgebundenen Zustand gemäß den geltenden örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
PBT
nicht relevant - keine Registrierung erforderlich
vPvB
nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Octamethylcyclotetrasiloxan (556-67-2)(¹) XIII erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Octamethylcyclotetrasiloxan (556-67-2)(¹) XIII erfüllen Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin (1760-24-3) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin (1760-24-3) XIII nicht erfüllen (¹) Stoffe in Konzentrationen unter 0,1 % und die auf freiwilliger Basis genannt werden Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 % Komponente Stoffe sind nicht aufgrund endokrin wirkender 2-Pentanone,O ,O' ,O''-(Phenysilylidyne)trixomine (1170315-90-8), Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in Octamethylcyclotetrasiloxan (556-67-2)(¹) der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. (¹) Stoffe in Konzentrationen unter 0,1 % und die auf freiwilliger Basis genannt werden
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf Ätz-/Reizwirkung auf die Haut basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf schwere Augenschäden / Augenreizung basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch).