Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-10-05
Produktidentifikator
ARDEX SPS
CAS-Nr.
14808-60-7
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Baustoffe Spezifikation für den Nur für den gewerblichen Gebrauch industriellen/professionellen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
ARDEX GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ARDEX GmbH
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@ardex.de
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Dieses Produkt enthält weniger als 1 % alveolengängigen Quarz.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Weitere Informationen
Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Andere Gefahren, die zu keiner Klassifizierung : Dieses Produkt erfüllt nicht die in Verordnung (EG) 1272/2008 sowie in Richtlinie 67/548/EWG führen definierten Kriterien einer Einstufung als gefährlicher Stoff oder gefährliche Zubereitung. Je nach Handhabung und Verwendung (z. B. Schleifen, Trocknen) ist die Bildung luftübertragenen alveolengängigen kristallinen Siliziumdioxids möglich. Langandauerndes und/oder intensives Einatmen von alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid kann die Staublungenkrankheit (Silikose) verursachen. Hauptsymptome der Silikose sind Husten und Atemprobleme/Atemnot. Bei unregelmäßiger Exposition gegenüber alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid sollten geeignete Schutz- und Überwachungsmaßnahmen vorhanden sein. Die Handhabung des Produkts sollte mit besonderer Vorsicht erfolgen, um Staubbildung zu vermeiden. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.