ARDEX S 7 PLUS

ARDEX GmbH

Überarbeitet am : 2023-11-30

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

238-878-4/14808-60-7

Name der Chemikalie

Silica, crystalline

Konzentration

>20-<40

Allgemeine Information

Version

3.0

Überarbeitet am

2023-11-30

Produktidentifikator

ARDEX S 7 PLUS

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für den gewerblichen Gebrauch Gebrauch

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Herstellername

ARDEX GmbH

NOTRUFNUMMERN:

+49 (0) 761 19240

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 M004 M009 M016

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ARDEX GmbH

E-Mail-Addresse

sicherheitsdatenblatt@ardex.de

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H317, H318

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07

Signalwort

Gefahr

Enthält

Portlandzement

Gefahrenhinweise

H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden.

Sicherheitshinweise

P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Staub vermeiden. P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Weitere Informationen

Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.

Andere Gefahren

Das Produkt enthält Chromatreduzierer, wodurch der Gehalt an wasserlöslichem Chrom(VI) weniger als 0,0002 % beträgt. Bei sachgerechter Lagerung (Trocken) und Verbrauch innerhalb der angegebenen Lagerzeit kann eine sensibilisierende Wirkung des Zements/Bindemittels bei Hautkontakt nicht eintreten (H317 oder EUH203 können daher entfallen).

PBT

nicht relevant - keine Registrierung erforderlich

vPvB

nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Portlandzement (65997-15-1) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Quarz, Konz alveolengängiges kristallines Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Siliziumdioxid<1% (14808-60-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente Quarz, Konz alveolengängiges kristallines Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß Siliziumdioxid<1% (14808-60-7) REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. 30.11.2023 (Überarbeitungsdatum)

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