Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2024-12-10
Produktidentifikator
ARDEX Fix
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Baustoffe Gebrauch
Herstellername
ARDEX GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ARDEX GmbH
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@ardex.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Enthält
Portlandzement
Gefahrenhinweise
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P261 - Einatmen von Staub vermeiden.
Weitere Informationen
Entsorgung des Behälters und des Inhalts im abgebundenen Zustand gemäß den geltenden örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Andere Gefahren
Das Produkt enthält Chromatreduzierer, wodurch der Gehalt an wasserlöslichem Chrom(VI) weniger als 0,0002 % beträgt. Bei sachgerechter Lagerung (Trocken) und Verbrauch innerhalb der angegebenen Lagerzeit kann eine sensibilisierende Wirkung des Zements/Bindemittels bei Hautkontakt nicht eintreten (H317 oder EUH203 können daher entfallen).
PBT
nicht relevant - keine Registrierung erforderlich
vPvB
nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Portlandzement (65997-15-1) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Portlandzement (65997-15-1) XIII nicht erfüllen Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden.