Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
227-813-5/5989-27-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene
Konzentration
<1
EC/CAS
200-143-0/52-51-7
Name der Chemikalie
Bronopol
Konzentration
≤0,1
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2025-01-29
Produktidentifikator
ARDEX CW Reinigungstücher
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Baustoffe Spezifikation für den industriellen/professionellen Nur für gewerbliche Verwendungen Gebrauch
Herstellername
ARDEX GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ARDEX GmbH
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@ardex.de
GHS-Informationen
Signalwort
-
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
-
Gefahrenhinweise
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält (R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Weitere Informationen
Entsorgung des Behälters und des Inhalts im abgebundenen Zustand gemäß den geltenden örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Bronopol (INN); 2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol (52-51-7)(¹) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Bronopol (INN); 2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol (52-51-7)(¹) XIII nicht erfüllen (¹) Stoffe in Konzentrationen unter 0,1 % und die auf freiwilliger Basis genannt werden Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar