Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
618-498-9/9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
50-100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-05-22
Produktidentifikator
ARDEX AF 495 Komponente B
CAS-Nr.
9016-87-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Baustoffe Spezifikation für den Nur für den gewerblichen Gebrauch industriellen/professionellen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
ARDEX GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ARDEX GmbH
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@ardex.de, sicherheitsdatenblatt@ardex.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität (inhalativ: Dampf) H332 Kategorie 4 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie H315 2 Schwere H319 Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 Sensibilisierung der Atemwege, H334 Kategorie 1 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Spezifische Zielorgan-Toxizität H335 (einmalige Exposition), Kategorie 3, Atemwegsreizung Spezifische Zielorgan-Toxizität H373 (wiederholte Exposition), Kategorie 2
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Diphenylmethandiisocyanat, Isomere und Homologe
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 - Keine Stäube oder Nebel einatmen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen. P284 - Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332+P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH204 - Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Weitere Informationen
Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen
PBT
nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB
nicht relevant – keine Registrierung erforderlich