Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-02-24
Produktidentifikator
ARDEX X7G - Die Erfolgsformel
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
NOTRUFNUMMERN:
+43-(0)1-4064343 (Vergiftungsinformationszentrale Österr.
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ARDEX Baustoff GmbH
E-Mail-Addresse
office@ardex.at, produktion@ardex.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Hautätz. 1C H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den Bestimmungen des Anhanges B zur Österreichischen Chemikalienverordnung, ist jedoch ergänzt durch An-gaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement (<1% Quarz) (Fortsetzung auf Seite 2) AT (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P260 Staub nicht einatmen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar