Ardex WA Weiss Epoxikleber Haerterkomponente

ARDEX Baustoff GmbH

Überarbeitet am : 2023-12-13

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.
GHS05 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

238-878-4/14808-60-7

Name der Chemikalie

Silica, crystalline

Konzentration

>40-<60

EC/CAS

236-675-5/13463-67-7

Name der Chemikalie

Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride

Konzentration

>7,5-<15

EC/CAS

220-666-8/2855-13-2

Name der Chemikalie

3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine

Konzentration

>1-<3

Allgemeine Information

Version

1.0

Überarbeitet am

2023-12-13

Produktidentifikator

Ardex WA Weiss Epoxikleber Haerterkomponente

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Baustoffe Gebrauch

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Hersteller / Lieferant

ARDEX Baustoff GmbH

NOTRUFNUMMERN:

+43-(0)1-4064343

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 GHS09 M004 M009 T031 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ARDEX Baustoff GmbH

E-Mail-Addresse

produktion@ardex.at

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H314, H317, H318, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H314

Causes severe skin burns and eye damage

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07 GHS09

Signalwort

Gefahr

Enthält

fatty acids, C18 unsat., reaction products with tetraethylenepentamine; Isophorondiamin; Amine, Polyethylenpoly-, Triethylentetraaminfraktion; N-(2-Aminoethyl)3- aminopropyltrimethoxysilan; Polymer; Portlandzement

Gefahrenhinweise

H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen . P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

EUH211 - Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen. EUH205 - Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Weitere Informationen

Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.

Andere Gefahren

Messergebnisse zeigen, dass der Anteil an TiO2-Partikeln mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm deutlich unter 1 % liegt. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Quarz, Konz alveolengängiges kristallines Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Siliziumdioxid<1% (14808-60-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Titan(IV)oxid; [in Pulverform mit < 1 % Partikel mit Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm] (13463-67- Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 7) Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente Quarz, Konz alveolengängiges kristallines Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß Siliziumdioxid<1% (14808-60-7) REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1, Unterkategorie 1B H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Augenreizung. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 13.12.2023 (Ausgabedatum)

SDS Library

Bringen Sie Ihre SDB-Bibliothek noch heute online

Check Icon
Einrichtung – Einfache Einrichtung mit unserer Datenbank von 16 Millionen+ SDB
Check Icon
Aktuell – Ihre SDB werden auf die neuesten Versionen aktualisiert.
Check Icon
Mitarbeiterzugang – Tablets, Smartphones oder Link vom Unternehmensintranet
Check Icon
Sicherheit – Ein-Klick-Zugriff auf Erste-Hilfe-Informationen.
Check Icon
Etiketten – Erstellen Sie Etiketten für Sekundärbehälter mit nur einem Klick.