Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
219-784-2/2530-83-8
Name der Chemikalie
[3-(2,3-epoxypropoxy)propyl]trimethoxy silane
Konzentration
>1-<5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-02-28
Produktidentifikator
ARDEX STC BINDER PU 2K Komponente A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Baustoffe Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
ARDEX Baustoff GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+43-(0)1-4064343
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ARDEX Baustoff GmbH
E-Mail-Addresse
produktion@ardex.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Enthält
[3-(2,3-epoxipropoxi)propil]trimetoxisilan
Gefahrenhinweise
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Nebel, Aerosol, Dampf, Gas vermeiden. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Weitere Informationen
Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang [3-(2,3-epoxipropoxi)propil]trimetoxisilan (2530-83-8) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang [3-(2,3-epoxipropoxi)propil]trimetoxisilan (2530-83-8) XIII nicht erfüllen Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar