Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-01-14
Produktidentifikator
ARDEX S 48
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fliesenkleber
NOTRUFNUMMERN:
+43-(0)1-4064343 (Vergiftungsinformationszentrale Österr.
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ARDEX Baustoff GmbH
E-Mail-Addresse
office@ardex.at, produktion@ardex.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Hautätz. 1C H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG entfällt · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den Bestimmungen des Anhanges B zur Österreichischen Chemikalienverordnung, ist jedoch ergänzt durch An-gaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement (<1% Quarz)
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P260 Staub nicht einatmen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *