Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
10192-30-0
Name der Chemikalie
Inorganic sulphites and hydrogen- sulphites (5)
Konzentration
>30% 31-36
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-13
Produktidentifikator
ARC DBZ04
CAS-Nr.
10192-30-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
Hersteller / Lieferant
Arcade Engineering GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Erfurt, Deutschland
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Arcade Engineering GmbH
E-Mail-Addresse
service@arcade-engineering.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi reizend R31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase R36 Reizt die Augen Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Siehe Folgendes
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ammoniumhydrogensulfit
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gemäß Anhang XIII, XIV der Verordnung (EG) 1907/2006 REACH: Das Produkt enthält keinen Stoff, der die PBT-Kriterien (persitent/bioakkumulativ/toxisch) oder die vPvB-Kriterien (sehr persistent/sehr bioakkumulativ) erfüllt. Selbsteinstufung.
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar.