Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-06-30
Produktidentifikator
ISOPROPANOL
CAS-Nr.
67-63-0
REACH-Registrierungsnummer
01-2119457558-25-0001
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
RESIN CLEANER
NOTRUFNUMMERN:
24-Stunden-Notrufdienst
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AprintaPro GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Exposition, Kategorie 3, Einatmung, Narkotische Wirkungen, Oral
2.2. Kennzeichnungselemente
Etikettierung gemäß Verordnung (EC) No 1272/2008 [CLP/GHS]:
Signalwort
Gefahr
Physikalische Gefahren
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Gesundheitsrisiken
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. AT-de | 1
Umweltgefahren
Laut CLP-Kriterien nicht als umweltgefährdender Stoff klassifi- ziert.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen zur Vemeidung elektrostatischer Entladungen treffen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Mi- nuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat ein- holen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft brin- gen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Entsorgung
P501 Entsorgung von Inhalt und Behälter auf geeigneten De- ponien oder Recyclinganlagen gemäß lokaler und nationaler Vor- schriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz erfüllt nicht alle Prüfkriterien für Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität und wird daher nicht als PBT- oder vPvB-Stoff eingeordnet. Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können über dem Boden treiben und entfern- te Zündquellen erreichen, wodurch die Gefahr von zurückschlagenden Flammen besteht. Selbst bei ordnungsgemäßen Erdungs- und Potenzialausgleichsmaßnahmen kann sich das Material elektrostatisch aufladen. Wenn eine gewisse Ladung vorliegt, können elektrostatische Entladung und Entzündung von brennbaren Luft-Dampf-Mischungen die Folge sein. Leicht reizend für die Atmungsorgane..