Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
229-347-8/6484-52-2
Name der Chemikalie
Ammonium Nitrate (AN)
Konzentration
01- 981-27-
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-09-18
Produktidentifikator
zu der das folgende Sortiment zählt
CAS-Nr.
6484-52-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Expositionsszenario 1: Professionelle Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Begrenzter Zugriff für Mitglied der Allgemeinheit (*) (*)VERORDNUNG (EU) 2019/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20 Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr 98/2013
Herstellername
ANWIL S.A
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ANWIL S.A
E-Mail-Addresse
nawozy@anwil.pl, reach@anwil.pl
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenkategorien
Eye Irrit. 2 H319 5.0 Zusätzliche keine Hinweisschlüssel:
Bemerkungen
keine 2.1.2 Erklärungen des Inhalts der Gefahrenhinweise in Abschnitt 16.
Gefahrenpiktogramme
Warnsignal ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H319 Zusätzliche keine Hinweisschlüssel: Hinweise zu sicheren Vorbeugung Verwendungsbedingungen : P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P264 nach dem Gebrauch genau Hände waschen P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung, Augenschutz/Gesichtsschutz verwenden.
Antwort
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P378 Bei Brand: Zum Löschen Wasser verwenden P305+P351+P338 BEI AUGENKONTAKT: Vorsichtig mit Wasser mehrere Minuten lang auswaschen. Kontaktlinsen herausnehmen, wenn diese vorhanden sind und sie auch einfach herauszunehmen sind. Weiterhin spülen. Aufbewahren: --------- Entfernen Siehe Abschnitt 13 5.0
Andere Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die PBT- und vPvB-Kriterien, die in der XIII. Anlage zur REACH-Verordnung