Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2682-20-4
Name der Chemikalie
2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
EC/CAS
220-239-6
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one 2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-02
Produktidentifikator
Standoblue Basecoat Brilliant Blue
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtungskomponente zur gewerblichen Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Ausschließlich zur industriellen Verwendung durch geschulte Fachkräfte. Nicht für den Verkauf an oder die Verwendung durch Verbraucher bestimmt
NOTRUFNUMMERN:
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
André Koch AG
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
6.5 Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter oraler akuter Toxizität 3.3 Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter dermaler akuter Toxizität 6.5 Prozent des Gemisches bestehen aus Bestandteilen mit unbekannter inhalativer akuter Toxizität Inhaltsstoffe mit nicht
Enthält
6.5 % Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung bekannter Ökotoxizität Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Gefahrenpiktogramme
Nicht anwendbar.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verhütung
Nicht anwendbar.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. (CEPE) Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Keine bekannt.