Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-658-1/123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
≤10
EC/CAS
202-849-4/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
≤3
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-03-24
Produktidentifikator
1-231 Beispritzverdünnung
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur Verwendung in Beschichtungen - Zusatzprodukte
NOTRUFNUMMERN:
+(41)- 44 251 51 51, +(41)- 435082011
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
André Koch AG
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Aerosol 1, H222, H229 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Verhütung
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Keine bekannt.