Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
233-139-2/10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
10-15
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
1-5
EC/CAS
232-433-8/8028-48-6
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis flower oil (40) Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
1-5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-17
Produktidentifikator
Prev B2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
der Zubereitung und Verwendungen, von denen
Hersteller / Lieferant
Andermatt Biocontrol Suisse AG
Herstellername
ORO AGRI International Ltd
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Andermatt Biocontrol Suisse AG
E-Mail-Addresse
sales@biocontrol.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 2.1 Einstufung der Zubereitung Auf Basis der Beurteilung und/oder Prüfung des Gemischs auf seine physischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren gilt die folgende Einstufung. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG in der jeweils gültigen Fassung Diese Zubereitung erfüllt die Kriterien für die Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG in der jeweils gültigen Fassung nicht.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Xi;R38-41, R43, R52/53 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils gültigen Fassung
Gesundheitsrisiken
Hautkorrosion/-reizung Kategorie 2 H315 – Verursacht Hautreizungen. Schwere Kategorie 1 H318 – Verursacht schwere Augenschäden. Augenschäden/Augenreizung Hautsensibilisierung Kategorie 1 H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Umweltgefahren
Gefährlich für Kategorie 3 H412 –Schädlich für Wasserorganismen, mit Gewässer, langfristiger Wirkung. langfristige Gefahr für Gewässer Gefahrenzusammenfassung Schädlich für Wasserorganismen, kann im Wasser langfristige negative Effekte verursachen. Besondere Gefahren Keine bekannt. Hauptsymptome Schwere Augenreizung. Symptome können Stechen, Tränenfluss, Rötung, Schwellung und verschwommenes Sehen umfassen. Es kann zu dauerhaften Augenschäden einschl. Blindheit kommen. Hautreizung. Kann Rötung und Schmerzen verursachen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Dermatitis. Hautausschlag.
Physikalische Gefahren
Für physische Gefahren nicht eingestuft.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils gültigen Fassung
Enthält
2-Aminoethanol, Alcohol, C12-14-ethoxylated sulfates, sodium salts, Benzenesulfonic acid, 4-C10- 13-sec-alkyl derivs., Orange, sweet ext.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P261 Einatmen von Nebel oder Dampf vermeiden. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung sollte nicht vom Arbeitsplatz mitgenommen werden. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit reichlich Seife P302 + P352 und Wasser abwaschen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder Hautausschlag: Arzt aufsuchen/herbeiziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor P305 + P351 + P338 erneutem Tragen waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
Von unverträglichen Materialien entfernt aufbewahren.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen. Ergänzende EUH210 – Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage Kennzeichnungsinformationen erhältlich. EUH401 – Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Zubereitung enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 Die Zubereitung enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006