Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-01
Produktidentifikator
Pyrethrum FS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
der Zubereitung und Verwendungen, von denen
Hersteller / Lieferant
Andermatt Biocontrol AG
Herstellername
BIO-AGRAR-COUNSEL GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Andermatt Biocontrol AG
E-Mail-Addresse
bio-agrar-councel@bluewin.ch, sales@biocontrol.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H318, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Klassifizierung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP 2.1 Einstufung der Zubereitung
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Augenschäd. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Asp. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Aqu. chron. 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Menschen und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SPe 8 Bienengefährlich
Signalwort
Gefahr Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFT INFORMATIONZENTRUM/Arzt anrufen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Unter Verschluss aufbewahren. Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/Internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Zubereitung enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistet, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Die Zubereitung enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Section 3