Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
20427-59-2
Name der Chemikalie
Copper hydroxide
Konzentration
>5% - < 10%
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
<0.5 %
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-07-23
Produktidentifikator
Kocide 2000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
der Zubereitung und Verwendungen, von denen
Hersteller / Lieferant
Andermatt Biocontrol AG
Herstellername
Stähler Suisse SA
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Andermatt Biocontrol AG
E-Mail-Addresse
sales@biocontrol.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H332, H318, H332, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Klassifizierung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP 2.1 Einstufung der Zubereitung
Gefahrenkategorien
Augenschäd. H318 1 Aquatic Chronic H410 1 Aquatic acute H400 1 Akut Tox. H302, H332 4
2.2. Kennzeichnungselemente
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH 208: Enthält Tetramethyldecindiol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. H302+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H318: Verursacht schwere Augenschäden H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen für ungehinderte Atmung sorgen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäss den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Signalwort
Gefahr
2.3 Sonstige Gefahren
Die Zubereitung enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistet, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Die Zubereitung enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Section 3