Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-881-4/128-37-0
Name der Chemikalie
2,6-di-tert-butyl-p-cresol
Konzentration
2
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-07-25
Produktidentifikator
Isomate-CTT
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
der Zubereitung und Verwendungen, von denen
Hersteller / Lieferant
Andermatt Biocontrol AG
Herstellername
CBC (Europe) S.r.l
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Andermatt Biocontrol AG
E-Mail-Addresse
sales@biocontrol.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Klassifizierung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP 2.1 Einstufung der Zubereitung
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin irritation 2 Aquatic chronic 1
2.2. Kennzeichnungselemente
H315 Verursacht Hautreizungen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Gebrauch waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Verschüttete Mengen aufnehmen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort
Achtung
2.3 Sonstige Gefahren
Die Zubereitung enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistet, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Die Zubereitung enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Section 3