Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-709-2/1344-81-6
Name der Chemikalie
Calcium sulfide (Ca(Sx))
Konzentration
29-30
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-18
Produktidentifikator
Curatio
1.3 Synonyme:
Schwefelkalk
CAS-Nr.
1344-81-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
der Zubereitung und Verwendungen, von denen
Hersteller / Lieferant
Andermatt Biocontrol AG
Herstellername
Biofa AG
NOTRUFNUMMERN:
Phone (medical
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Andermatt Biocontrol AG
E-Mail-Addresse
sales@biocontrol.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H317, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Klassifizierung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP 2.1 Einstufung der Zubereitung
Gefahrenkategorien
Oral Acute Tox. 4 Eye Irrit. 2 STOT SE 3 Skin Irrit. 2 Skin Sens 1
2.2. Kennzeichnungselemente
EUH 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort
ACHTUNG Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. lnhalt/Behälter in gesicherter Weise der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Zubereitung enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Die Zubereitung enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.