Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
283-656-2/8008-79-5
Name der Chemikalie
Mentha spicata oil (spearmint oil) (40)
Konzentration
N/A
EC/CAS
229-352-5/6485-40-1
Name der Chemikalie
2-methyl-5-(prop-1-en-2-yl)cyclohex-2-en-1-one;(5R)-2-Methyl-5-prop-1-en-2-ylcyclohex-2-en-1-one;(5S)-2-Methyl-5-prop-1-en-2-ylcyclohex-2-en-1-one (40)
Konzentration
≥70
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-05-29
Produktidentifikator
Biox-M
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
der Zubereitung und Verwendungen, von denen
Hersteller / Lieferant
Andermatt Biocontrol AG
Herstellername
XEDA INTERNATIONAL
NOTRUFNUMMERN:
Phone (medical
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Andermatt Biocontrol AG
E-Mail-Addresse
fds@xeda.com, sales@biocontrol.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Klassifizierung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP 2.1 Einstufung der Zubereitung
Gefahrenkategorien
Skin Sens. 1 Aquatic acute 1 Asp. Tox. 1
2.2. Kennzeichnungselemente
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Sehr giftig für Wasserorganismen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONS- ZENTRUM/Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Hautreizung oder –ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Signalwort
Gefahr
2.3 Sonstige Gefahren
Die Zubereitung enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistet, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Die Zubereitung enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.