Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7761-88-8
Name der Chemikalie
Silver nitrate
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-853-9
Name der Chemikalie
Silver nitrate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-28
Produktidentifikator
ArgentQuick, Silberfärbe-Kit
CAS-Nr.
7761-88-8
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
anamed Elektrophorese GmbH
E-Mail-Addresse
urban-finking.gefstoff@t-online.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Met. Corr. 1; H290 Skin Corr. 1B; H314 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 1; H410
Signalwort
Gefahr
Enthält
Silbernitrat
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbei- führen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P305 + P35 1+ P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Gefahrenmerkmale: Nicht erforderlich.
Bemerkungen
Gemäß Anhang I Abschnitt 1.5.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 müssen die Gefahren- hinweise und die Sicherheitshinweise in Bezug auf die Gefahrenkategorien - „korrosiv gegenüber Metallen“, - „gewässergefährdend – akut – der Kategorie 1“, - „gewässergefährdend – chronisch – der Kategorie 1“ die nach Artikel 17 vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente nicht aufweisen, sofern die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist als stark wassergefährdend eingestuft. Die Kriterien für PBT- und vPvB-Stoffe gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gelten nicht für anorganische Verbindungen.