Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
233-139-2/10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2026-01-22
Produktidentifikator
TUNE 35
Stoffname
Gemisch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Bestimmte Verwendung der Mischung
Herstellername
Analytika, spol. s r.o
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Analytika, spol. s r.o
E-Mail-Addresse
msds@analytika.net
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Salpetersäure … %
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort Arzt anrufen.
Weitere Informationen
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch darf gemäß den in der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder in der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgelegten Kriterien keine Stoffe enthalten, deren Eigenschaften die endokrine Wirkung stören. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft. Met. Corr. 1, H290 Skin Corr. 1B, H314 Eye Dam. 1, H318 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden.