Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
2-<5
EC/CAS
225-768-6/5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
1-<5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-21
Produktidentifikator
Mammut
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fahrzeugreinigung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ambratec GmbH
E-Mail-Addresse
info@ambratec.com, service@ambratec.at, info@nolle-ag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Eye Dam. 1 H318-Verursacht schwere Augenschäden. Met. Corr. 1 H290-Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1 H314-Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H290-Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314-Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P260-Dampf oder Aerosol nicht einatmen. P280-Schutzhandschuhe / Schutzkleidung und Gesichts- / Augenschutz tragen. P301+P330+P331-BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310-Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. Natriumhydroxid Alkohole, C12-14, ethoxyliert, Sulfate, Natriumsalze Benzolsulfonsäure, 4-C10-13-sec-Alkylderivate Dinatriummetasilicat, pentahydrat
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).