Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-06-21
Produktidentifikator
Farbvertiefer FS
CAS-Nr.
8042-47-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflegemittel Imprägnierer
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
(GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Klinische Toxikologie, Universitätsklinikum, Langenbeckstr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ambratec GmbH
E-Mail-Addresse
info@ambratec.de, service@ambratec.at, info@nolle-ag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Flam. Liq. 3 H226-Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Aquatic Chronic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H226-Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P273- Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P331-KEIN Erbrechen herbeiführen. EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Kohlenwasserstoffe, C10-C12, Isoalkane, <2% Aromaten Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <2% Aromaten Weißes Mineralöl (Erdöl)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Nicht auf Temperaturen in der Nähe des Flammpunktes erwärmen. Bildung zündfähiger Dampf-/Luftgemische möglich.