Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-09-30
Produktidentifikator
Backofenschaum
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
(GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Klinische Toxikologie, Universitätsklinikum, Langenbeckstr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ambratec GmbH
E-Mail-Addresse
info@ambratec.com, info@nolle-ag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H223, H229, H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H223
Flammable aerosol
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Eye Irrit. 2 H319-Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335-Kann die Atemwege reizen. Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen. Aerosol 2 H223-Entzündbares Aerosol. Aerosol 2 H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Achtung H319-Verursacht schwere Augenreizung. H335-Kann die Atemwege reizen. H315-Verursacht Hautreizungen. H223-Entzündbares Aerosol. H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211- Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P280-Schutzhandschuhe und Augen- / Gesichtsschutz tragen. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Ethanolamin
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen Stoff mit endokrinschädlichen Eigenschaften (< 0,1 %).