Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-175-3/7440-66-6
Name der Chemikalie
Zinc
Konzentration
25-50%
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
<0,3%
EC/CAS
231-159-6/7440-50-8
Name der Chemikalie
Copper
Konzentration
57-59%
EC/CAS
231-100-4/7439-92-1
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
2,5-3,5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-29
Produktidentifikator
Giroform Pins
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hilfsmittel für die Dentaltechnik Nur für gewerbliche Anwender
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrum-Nord / GIZ-Nord Poisons Centre
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Amann Girrbach AG
E-Mail-Addresse
austria@amanngirrbach.com, germany@amanngirrbach.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360FD, H362, H373, H400, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360FD
May damage fertility; May damage the unborn child
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 1A H360FD-H362 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. STOT RE 2 H373 Kann die Nieren, das Blut und das Nervensystem schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Verschlucken, Einatmen/ Inhalation. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (Fortsetzung von Seite 1)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt Gefahrenpiktogramme entfällt Signalwort entfällt Gefahrenhinweise entfällt Sicherheitshinweise entfällt
Weitere Informationen
Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische und elastomerhaltige Gemische erfordern - obwohl sie nach den Kriterien dieses Anhangs als gefährlich eingestuft wurden - kein Kennzeichnungsetikett nach diesem Anhang, wenn mit ihnen in der Form, in der sie in Verkehr gebracht werden, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung verbunden ist. (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang I, 1.3.4.1.)
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar