Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-100-4
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-072-3
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-07-09
Produktidentifikator
Aluminiumknetlegierung mit ≥ 0,3 % Blei
REACH-Registrierungsnummer
Aluminium
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendungen. Metallverarbeitung, Verarbeitung von Aluminiumknetlegierungen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Herstellung von Produkten, mit denen der Endverbraucher in Kontakt kommen kann (z.B. Kochgeschirr, Lebensmittelverpackungen, Schalthebel, Zierteile) oder die verschluckbar sind
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AMAG casting GmbH
E-Mail-Addresse
Reach@amag.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360FD, H362
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360FD
May damage fertility; May damage the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist bei einem Bleigehalt ≥ 0,3% als gefährlich im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft. Einstufung des Gemisches mit einem Bleigehalt ≥ 0,3%: Gefahrenklassen/-kategorien
Gefahrenhinweise
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im H360FD Mutterleib schädigen. Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H362 Kennzeichnungselemente gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: GHS08 H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Staub/Dampf nicht einatmen. P263 Kontakt während der Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P308+P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen. P501 Inhalt/Behälter einer fachgerechten Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt (als Block) stellt in der Form, in der es in den Verkehr gebracht wird, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung dar und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig (Verordnung (EG) 1272/2008, Anhang I, Ziffer 1.3.4.: „Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische, elastomerhaltige Gemische“).
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die PBT oder vPvB-Beurteilung. Schmelzen oder Tätigkeiten bei denen Bleistaub, Rauch oder Dämpfe entstehen, können zu einer Aufnahme von Blei führen. Oxidationsprodukte einschließlich Bleiverbindungenden können sich auch auf der Oberfläche von metallischem Blei bilden. Wenn bei der Verarbeitung des Produkts Stäube entstehen, können dieser explosionsfähige Atmosphären erzeugen. Stäube dürfen nicht mit Wasser in Berührung kommen (Explosionsrisiko).