Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-01-23
Produktidentifikator
NEUKADUR Härter PTG 1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter für Polyole zur Herstellung von Polyurethanen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ALTROPOL KUNSTSTOFF GmbH
E-Mail-Addresse
info@altropol.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG ? @ G ? @ G Xn; Gesundheitsschädlich R20-40-48/20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. ? @ G ? @ G Xn; Sensibilisierend R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. ? @ G ? @ G Xi; Reizend R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: ? @ G Xn Gesundheitsschädlich (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
4,4'-Diphenyl-Methan-Diisocyanat.oligomere
R-Sätze
20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *