Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
21645-51-2
Name der Chemikalie
Aluminium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-08-27
Produktidentifikator
Aluminiumhydroxid
1.3 Synonyme:
(Liste unterliegt Schwankungen und Aenderungen)
CAS-Nr.
21645-51-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119529246-39-0000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Rohstoff zur Herstellung von Aluminiumoxid und anderen aluminiumhaltigen Verbindungen, einschließlich Aluminiumfluorid-, Aluminiumsulfat, PAC, Zeolithe und Natriumaluminat. Beschichtungen für Titandioxid. Füllstoff für Kunststoffe, Harze, Kautschuke, Papier, Farben, Flammschutzmittel und Rauchunterdrücker für Polymere. Additiv für Glas, Keramik und Feuerfeste Rezepturen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Alteo Gardanne
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
Produkt definition
Stoff mit einem Bestandteil
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht eingestuft. Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG [Stoffrichtlinie] Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Gefahrenpiktogramme
Nicht anwendbar.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verhütung
Nicht anwendbar.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien : Nicht anwendbar. für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien : Nicht anwendbar. für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Das Handhaben bzw. die Verarbeitung dieses Materials kann Staub erzeugen, der eine mechanische Reizung der Augen, der Haut, der Nase und des Rachens bewirken kann.