Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-01
Produktidentifikator
Unterputz TZ 1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Trockenmörtel zum Anmischen mit Wasser Empfohlene Von allen anderen Verwendungen wird abgeraten
NOTRUFNUMMERN:
0049(0)36922/880 oder 0049(0)36922/88194
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
alsecco GmbH
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@alsecco.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklasse und – hautreizend Kategorie 2 (Skin Irrit. 2) kategorie: schwer augenschädigend Kategorie 1 (Eye Dam. 1) spezifisch zielorgantoxisch bei einmaliger Exposition Kategorie 3 (STOT SE 3)
Gefahrenhinweise
H-Sätze) H315 Verursacht Hautreizungen H318 Verursacht schwere Augenschäden H335 Kann die Atemwege reizen Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Mörtel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Vor allem bei längerem Kontakt besteht infolge der Alkalität die Gefahr ernster Gesundheitsschäden. Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P271 Nur im Freien oder gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305+P351+ BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang P338+P315 behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352+ BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife P332+ P313 waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+ P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P304+ P340 BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet.
Weitere Informationen
Bei sachgerechter trockener Lagerung für mindestens 6 Monate ab Herstelldatum chromatarm.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt. Das Gemisch ist chromatarm, daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. In der nach Wasserzugabe gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom(VI) höchstens 0,0002% der Trockenmasse des enthaltenen Zementes. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerungsdauer.