Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-06-26
Produktidentifikator
FLEX Teil B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zement
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
bei sachgemäßer Anwendung - keine gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49615470202
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
alsecco GmbH
E-Mail-Addresse
msds@dr-rmi.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P261 Einatmen von Staub vermeiden. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was- ser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Be- hälter dicht verschlossen halten.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement, Portland-, Chemikalien Calcium-Sulfoaluminat-Klinker Kaminstaub, Portlandzement
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen. Das Produkt enthält Chromatreduzierer, wodurch der Gehalt an wasserlöslichem Chrom(VI) we- niger als 0,0002% (2 ppm) beträgt. Bei nicht sachgerechter Lagerung (Feuchtezutritt) oder Über- lagerung kann der enthaltene Chromatreduzierer jedoch seine Wirksamkeit verlieren und es kann eine sensibilisierende Wirkung des Zements/Bindemittels bei Hautkontakt eintreten (H317 oder EUH203).
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmali- H335: Kann die Atemwege reizen. ge Exposition, Kategorie 3, Atmungssys- tem