Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-22
Produktidentifikator
TR-Clear
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schutz- und Pflegemittel Zweckbestimmung Zur Nachspülung bei der maschinellen Aufbereitung von Dental-Instrumenten in Klinik und Praxis
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ALPRO MEDICAL GMBH
E-Mail-Addresse
alpro@alpro-medical.de, doku@alpro-medical.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
Klassifizierungen
Einstufungsverfahren Skin Corr. 1B; H314 Berechnungsmethode Voller Wortlaut der Gefahrenklassen sowie der H-Sätze: siehe unter ABSCHNITT 16.3. Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG siehe ABSCHNITT 16.1.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
15 - 30 % Phosphorsäure (7664-38-2); Phosphorsäuremonomethylester (812-00-0)
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle konta- minierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 1999/45/EG siehe ABSCHNITT 16.2.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII. Keine weiteren Gefahren bekannt.