Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
≥50
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
≥15-<20
Allgemeine Information
Version
3.0
Überarbeitet am
2023-06-26
Produktidentifikator
BRS PreCleaner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel, enzymatisch Zweckbestimmung Reinigungspulver zur Vorreinigung der Betriebswasser- wege zahnärztlicher Behandlungseinheiten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 7725 9392-0, +49 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ALPRO MEDICAL GMBH
E-Mail-Addresse
info@alpro-medical.de, doku@alpro-medical.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dinatriummetasilikat (6834-92-0)
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle konta- minierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Einstufung Einstufungsverfahren Skin Corr. 1B; H314 Berechnungsmethode Voller Wortlaut der Gefahrenklassen sowie der H-Sätze: siehe unter ABSCHNITT 16.1.