Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-24
Produktidentifikator
Verdünner AR 600-01
CAS-Nr.
108-90-7
REACH-Registrierungsnummer
01-2119432722-45-XXXX
NOTRUFNUMMERN:
GGIZ: Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) der Länder
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Allresist
E-Mail-Addresse
info@allresist.de, produktion@allresist.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H315, H332, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Liq. 3; H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Acute Tox. 4; H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Skin Irrit. 2; H315 Verursacht Hautreizungen. Aquatic Chronic 2; H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Besondere Kennzeichnung Hinweistext für Etiketten: Enthält Chlorbenzol.
2.3 Sonstige Gefahren
Ohne ausreichende Belüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen. Hohe Mengen können zu narkotischer Wirkung führen. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.