Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-849-4/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
15.1 (ersetzt Version 15.0
Überarbeitet am
2024-12-22
Produktidentifikator
X AR 300-74/1
CAS-Nr.
100-41-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zwischenprodukt für die Elektronikindustrie. Nur für industrielle und gewerbliche Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+4930 30686700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Allresist GmbH
E-Mail-Addresse
info@allresist.de, giftnotruf@charite.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H332, H373, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethylbenzen
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H373 Kann die Hörorgane schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS08 Gesundheitsgefahr (Fortsetzung von Seite 1) STOT RE 2 H373 Kann die Hörorgane schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. GHS07 Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.