Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-12-09
Produktidentifikator
Multimörtel
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebe- und Armierungsmasse Empfohlene bei sachgemäßer Anwendung - keine
NOTRUFNUMMERN:
0049(0)5224/930-400 (Mo.-Fr. 8.00h-16.30h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Alligator Farbwerke GmbH
E-Mail-Addresse
produktsicherheit@alligator.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition, Kategorie 3
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
67/548/EWG, 1999/45/EG) Reizend R41: Gefahr ernster Augenschäden. R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Verhütung
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P313 Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Calciumdihydroxid Zement, Portland-, Chemikalien Kaminstaub, Portlandzement
Weitere Informationen
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
Gefahrenpiktogramme
Reizend
R-Sätze
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S22 Staub nicht einatmen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.