Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1336-21-6
Name der Chemikalie
ammonium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-647-6
Name der Chemikalie
Ammonia
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-10-18
Produktidentifikator
Beschleuniger Plus
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtungsstoffe auf Wasserbasis
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
bei sachgemäßer Anwendung - keine gen der Anwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Alligator Farbwerke GmbH
E-Mail-Addresse
produktsicherheit@alligator.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden. Langfristig (chronisch) gewässergefähr- H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- dend, Kategorie 3 fristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn- zeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ammoniak Essigsäure
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.