Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
≥70
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
≥2,5
EC/CAS
203-049-8/102-71-6
Name der Chemikalie
triethanolamine
Konzentration
≥0,25
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
≥0,25
Allgemeine Information
Version
3.00
Überarbeitet am
2023-11-28
Produktidentifikator
smarthand Gel
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel Medizinprodukt Biozidprodukt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Freiburg
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Alfred Becht GmbH
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P210 - Von heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz tragen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Weitere Informationen
Es sind zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten zu beachten.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Ethanol (64-17-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 2,2',2''-Nitrilotriethanol (102-71-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. 2-Propanol (67-63-0) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Glycerol (56-81-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.