Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
216-823-5/1675-54-3
Name der Chemikalie
2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxymethylene)]bisoxirane
Konzentration
≥25
EC/CAS
271-846-8/68609-97-2
Name der Chemikalie
Oxirane, mono[(C12-14-alkyloxy)methyl] derivs
Konzentration
≥1
Allgemeine Information
Version
1.00
Überarbeitet am
2020-07-24
Produktidentifikator
EasySeal Komponente E1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
49 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Alfred Becht GmbH
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2,2'-[(1-Methylethyliden)bis(4,1-phenylenoxymethylen)]bisoxiran; Oxiran, Mono[(C12-14- alkyloxy)methyl]-Derivate; C12-14-Alkylglycidylether
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 - Einatmen von Nebel, Dampf, Aerosol vermeiden. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.