Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
≥25
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
≥ 0,1 - < 0,25
Allgemeine Information
Version
4.01
Überarbeitet am
2022-11-22
Produktidentifikator
Bechtozid sensitive
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel Medizinprodukt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Alfred Becht GmbH
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen fernhalten. Nicht rauchen.
PBT
nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB
nicht relevant – keine Registrierung erforderlich Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Ethanol (64-17-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Nitrilotriessigsäure (139-13-9) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 2-Aminoethanol (141-43-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Flüssigkeit und Dampf entzündbar.