Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-03
Produktidentifikator
Ethanol 70 % (V/V) Pflüger
1.3 Synonyme:
Branntwein, Ethyloxidhydrat, Weingeist, Sprit, Alkohol, Ethylalkohol, Esprit, Methylcarbinol, Spiritus
CAS-Nr.
64-17-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hygienische Händedesinfektion, Kühlumschläge
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Ethanol 70 % (V/V) ist nicht zur Desinfektion großflächiger, offener Wunden geeignet Ethanol 70 % (V/V) wirkt nicht sporenabtötend und ist daher für die Aufbewahrung steriler Instrumente und Spritzen nicht geeignet
NOTRUFNUMMERN:
Notrufbereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Alexander Pflüger GmbH & Co KG
E-Mail-Addresse
info@pflueger.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entzündbare Flüssigkeiten (Kategorie 2.6) - Kategorie 2 (Flam.Liq. 2), H225 Schwere Augenreizung (Kapitel 3.3) – Kategorie 2 (Eye Irrit.), H319
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
GEFAHR Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung
Enthält
Ethanol
Gefahrenhinweise
H 225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar H 319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P 210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/...] Geräte verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P305 +P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P403 +P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
2.3 Sonstige Gefahren
Von Chemikalien gehen grundsätzlich besondere Gefahren aus. Sie sind daher nur von entsprechend geschultem Personal mit der nötigen Sorgfalt zu handhaben. Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Atmosphäre. Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.