UPTON

Albaugh Europe Sàrl

Überarbeitet am : 2025-02-14

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GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

220-120-9/2634-33-5

Name der Chemikalie

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one

Konzentration

00-7 5% <1% 00-6 <1%

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

1 Datum der Ausstellung

Überarbeitet am

2025-02-14

Produktidentifikator

UPTON

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Andere Verwendungen als empfohlen

NOTRUFNUMMERN:

+44 (0) 1235 239 670. 24

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS09 M004 M008 M009 M010 M017 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Albaugh Europe Sàrl

E-Mail-Addresse

msdn_valencia@albaugh.eu

GHS-Informationen

Signalwort

Achtung

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H410

Very toxic to aquatic life with long lasting effects

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gemäß (EG)-Verordnung Nr. 1272/2008 Aquatic Chronic 1 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

2.2. Kennzeichnungselemente

. Etikettierung entsprechend der (EG-)Verordnung Nr. 1272/2008

Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Weitere Informationen

EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu 4 Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

2.3 Sonstige Gefahren

Das Gemisch enthält keine als PBT eingestuften Stoffe. Das Gemisch enthält keine als vPvB eingestuften Stoffe. Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrin wirksamen Eigenschaften. Bei normalen Nutzungsbedingungen und in seiner Originalform hat das Produkt keinerlei andere negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gemäß (EG)-Verordnung Nr. 1272/2008: Aquatic Chronic 1 : Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

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