Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
233-140-8/10043-52-4
Name der Chemikalie
calcium chloride
Konzentration
>5.0<10.0%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-03-17
Produktidentifikator
Clomate
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für professionelle Anwendung als Herbizid in der Landwirtschaft
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für andere Zwecke verwenden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Albaugh Europe Sàrl
E-Mail-Addresse
sds@albaugh.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) !
Signalwort
Kategorie Achtung
Gefahrenhinweise
Achtung Aquatic Acute 1 GHS09 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Weitere Informationen
Erklärung der Abkürzungen siehe Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] – Nationale Einstüfung, Österreich
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Sicherheitshinweise
General -
Verhütung
P273: Freiseztung in die Umwelt vermeiden
Antwort
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen
Entsorgung
P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen
Weitere Informationen
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten. SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SPe4: Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 1 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt