Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
94-36-0
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-327-6
Name der Chemikalie
Dibenzoyl peroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-13
Produktidentifikator
PERKADOX GB-50X
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bestimmte Verwendung(en) Härter Gemisches
NOTRUFNUMMERN:
24 hours +31 57 06 79211, US-CHEMTREC 1-800-424-9300, CA-CANUTEC 1-613-996-6666, JP +81 (3) 3234 0801, CN
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Akzo Nobel Functional Chemicals B.V
E-Mail-Addresse
RegulatoryAffairs@akzonobel.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H242, H317, H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H242
Heating may cause a fire
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Organische Peroxide, D, H242 Augenreizung, 2, H319 Sensibilisierung durch Hautkontakt, 1, H317 Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, 1, H400 Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, 1, H410 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren. P261 Einatmen von Staub oder Rauch vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P370 + P378 Bei Brand: Sprühwasser, alkoholbeständigen Schaum, Löschpulver oder Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dibenzoyl peroxide 94-36-0
2.3 Sonstige Gefahren
Staubexplosionsgefahr. Keine weiteren Daten sind verfügbar. Ermittlung der PBT- und : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in vPvB-Eigenschaften Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.